Sie erfüllen die Auflagen der französischen Sicherheitsbestimmung Nr. 2004-924 vom 1. September 2004. • Ihre Tragkraft beträgt 150 kg bei einer maximalen Arbeitshöhe von 3,5 m (PIRL) bzw. 4,50 m (PIR). • Die Höhe der Arbeitsplattformen lässt sich über ein System aus zwei Schiebeleitern verstellen.
Kontrollieren Sie das tragbare Gerüst regelmäßig auf Mängel wie Verformung oder Abnutzung. • Lassen Sie möglichst unverzüglich alle Mängel des tragbaren Gerüsts von einem Fachmann reparieren. Liste der Ersatzteile Teleskop-Stützstangen Rollen (Satz aus 2 -Rollen) Griffe (Satz aus 2 Griffen) ANLEITUNG - PIR/PIRL - 04/2016 WWW.SOLIDE.COM...
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Montageanleitung ANLEITUNG - PIR/PIRL - 04/2016 WWW.SOLIDE.COM...
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