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Garantie; Garantiebedingungen - Ransomes Jacobsen Spider Handbuch

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GARANTIE

1.
Der Hersteller gibt entsprechend den Vorschriften eine Garantie auf neue Produkte für einen Zeitraum von
12 Monaten ab dem Datum, an dem das Produkt durch den Vertriebspartner/Händler oder deren
Vertragspartner an den Kunden ausgeliefert oder an dem es in Betrieb genommen wurde, je nachdem
was eher eintritt.
2.
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferung des Produkts durch den Vertriebspartner/Händler oder mit der
Inbetriebnahme des Produkts, je nachdem was eher eintritt.
3.
Die Garantie bezieht sich auf Defekte am Produkt, die durch Material-, Fertigungs- oder Arbeitsfehler
verursacht werden. Defekte Teile am Produkt werden kostenlos durch ein neues Teil ersetzt oder repariert.
Es besteht kein Recht auf eine sofortige Lieferung und der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden,
die durch eine verzögerte Lieferung entstehen.
4.
Die Garantie bezieht sich nicht auf normale Abnutzung (Teile, die normaler Abnutzung unterworfen
sind, sind unter anderem die folgenden: Messer, Riemen, Ketten, Reifen, Dichtungen und
Hydraulikschläuche).
5.
Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Defekt durch eine der folgenden
Ursachen verursacht wird:
a) die Auswirkungen externer mechanischer oder chemischer Einflüsse auf das Produkt.
b) eine unangemessene Verwendung des Produkts, Überladen, Vernachlässigung oder falscher Betrieb.
c) Reparatur oder Wartung des Produkts durch Dritte, die nicht durch Vertriebspartner oder Hersteller
ermächtigt waren, derartige Arbeiten auszuführen.
d)
Einbau von Teilen in das Produkt, deren Verwendung nicht vom Hersteller genehmigt worden ist.
e)
Durchführung von Änderungen am Produkt, die nicht durch den Hersteller genehmigt worden sind.
f)
Nichtbeachtung der Vorschriften des Herstellers hinsichtlich der Handhabung des Produkts, seiner
Wartung und Behandlung (z.B. Bedienungs- und Wartungshandbuch), insbesondere wenn die für die
Garantiezeit vorgeschriebenen Inspektionen nicht ausgeführt wurden.
g) Der Benutzer hat Defekte nicht mitgeteilt und beheben lassen, die offensichtlich waren, als er das
Produkt in Empfang nahm oder er hat später auftretende Defekte nicht sofort gemeldet und
beseitigen lassen.
6.
Alle Ansprüche unter dieser Garantie verfallen mit Ablauf der Garantiezeit. Im Falle von Defekten, die
während der Garantiezeit gemeldet, aber während dieser Zeit nicht behoben wurden, bleibt die Garantie
in Kraft, bis die Defekte behoben werden. In diesem Fall endet die Garantie spätestens 1 Monat nach der
letzten Reparatur oder nach Erklärung des Händlers, dass der Defekt behoben wurde oder dass er
keinen Defekt darstellt.
7.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Verluste oder Folgeschäden, die an
Personen oder Sacheigentum als Ergebnis eines Versagens des Produkts entstehen.
8.
Die Garantie gilt nur vorbehaltlich der Bedingung, dass der korrekt ausgefüllte Teil 2 des Kombilieferscheins
(der dieser Bedienungsanleitung beiliegt - Kapitel 14) dem Hersteller innerhalb von 14 Tagen ab dem
Datum der Auslieferung an den Kunden zugeschickt wird.
9.
Die Garantie bezieht sich auf das Produkt in dem Zustand, in dem es das Herstellungswerk verlassen
hat. Der Hersteller ist nicht für Transportschäden verantwortlich.
10.
Im Falle eines Wechsels des Eigentümers ist es möglich, den verbleibenden Teil der Garantie auf den
neuen Eigentümer zu übertragen, wenn der Hersteller entsprechend informiert wird. Der neue
Eigentümer muss bestätigen, dass er das Bedienungshandbuch zusammen mit dem Produkt und den
Garantiebedingungen erhalten hat und dass er diesen zustimmt.
SICHERHEITS-, BETRIEBS- UND WARTUNGSHANDBUCH

Garantiebedingungen

DE-47

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