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Gewährleistung - Kalinke Maschinen Müthing Aebi MU-B Betriebsanleitung Mit Ersatzteilliste

Anbauschlegelmäher
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Gewährleistung
Müthing - Mulchgeräte werden nach modernen Fertigungsmethoden mit großer Sorgfalt her-
gestellt und unterliegen zahlreichen Kontrollen. Deshalb leistet Müthing im Rahmen seiner
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gewährleistung gemäß den folgenden Ausführun-
gen (Auszug aus den AGB ):
Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der
Kunde nicht Verbraucher (§ 13 BGB), so gelten jedoch einschränkend die Bestimmungen der
nachfolgenden Nr. 2 – 8.
Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen oder Veränderungen, die sich im Rahmen der
einschlägigen technischen Normen halten. Das gleiche gilt für handelsübliche, technisch un-
vermeidbare Abweichungen, soweit die Verwendbarkeit der Ware zum vertraglich vorausge-
setzten Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Ist eine bestimmte Beschaffenheit der Ware vereinbart, so stellt eine Abweichung hiervon ei-
nen nur unerheblichen Mangel dar, wenn die Eignung der Ware für den vertraglich vorausge-
setzten Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. In diesem Falle sind Scha-
densersatzansprüche sowie ein Rücktritt vom Vertrag wegen des Mangels ausgeschlossen.
Der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt sich auf eine Nachbesserung (Repa-
ratur) der Ware, wenn diese dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn sie den Mangel in
gleicher Weise zu beseitigen geeignet ist wie eine Neulieferung der Ware.
Auf ein Fehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Kunde erst berufen, wenn mindestens
zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben und seit der Mangelrüge mindestens 3 Wo-
chen verstrichen sind.
Eine vom Kunden gesetzte Frist zur Nacherfüllung ist unangemessen, wenn sie weniger als 3
Wochen, gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Nachfristsetzung bei uns, beträgt. Nachfris-
ten müssen schriftlich gesetzt werden.
Für Schäden, die dem Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache entstehen, haften
wir in den Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des typischerweise durchschnittlich
entstehenden Schadens. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit handelt.
Mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren alle Rechte des Kunden
wegen des Mangels innerhalb von 1 Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen von Vor-
satz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht, soweit von uns gelieferte
oder montierte Ware für ein Bauwerk verwendet wird. In den Fällen der Sätze 2 und 3 bleibt es
bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Einem Mangel steht es gleich, wenn eine andere als die geschuldete Ware oder eine andere
als die geschuldete Menge geliefert wird.
Seite 40
Bedienungsanleitung MU-B

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