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Entsorgung Des Altgerätes; Garantiebedingungen - Safe2Home SP310-Serie Bedienungsanleitung

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14. Entsorgung des Altgerätes
Die EU-Richtlinie 2012/19/EG regelt die ordnungsgemäße Rücknahme,
Behandlung und Verwertung von elektrischen oder elektronischen
Altgeräten. Elektrische und elektronische Altgeräte enthalten vielfach noch
verwertbare Materialien. Sie enthalten aber auch schädliche Stoffe, die für
ihre Funktion und Sicherheit notwendig waren. Im Restmüll oder bei
falscher Behandlung können diese der menschlichen Gesundheit und der
Umwelt schaden.
Geben Sie Ihr Altgerät deshalb niemals in den
Restmüll!
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische
Geräte, sowie Batterien am Ende Ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle
zurückzugeben. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer
Stadtverwaltung, Ihrer Müllabfuhr oder bei Ihrem Händler. Weitere
Einzelheiten über die Rücknahme (auch für Nicht - EU Länder) erhalten
Sie ebenfalls von Ihrer örtlichen Verwaltung. Sorgen Sie dafür, dass Ihr
Altgerät bis zur Entsorgung kindersicher aufbewahrt wird.

15. Garantiebedingungen

15.1 Garantiebedingungen
Für dieses Produkt übernehmen wir beginnend vom Verkaufsdatum 24
Monate Garantie für Mängel, die auf Fertigungs- oder Werkstofffehler
zurückzuführen sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach
§439 ff. BGB-E bleiben hiervon unberührt. In der Garantie nicht enthalten
sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Einsatz
entstanden sind, sowie Mängel, welche die Funktion oder den Wert des
Gerätes nur geringfügig beeinflussen. Weitergehend sind Verschleißteile,
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