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Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Lissmac CDM 23 WP Betriebsanleitung

Diamant-kehrnbohrmotor
Inhaltsverzeichnis

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1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.2. Organisatorische Maßnahmen
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller
durchgeführt wurde ist verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten an der Maschine sind
nur mit schriftlicher Genehmigung vom Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur im technisch in einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung zu betreiben.
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Der LISSMAC Kernbohrmotor CDM 23 WP ist ein Nass-Kernbohrmotor und gehört zur Geräteklasse
der ständergeführten Kernbohrgeräten. Der Kernbohrmotor wird über einen Kraftstoffmotor
angetrieben und dient in Verbindung mit Wasser zum Bohren runder Löcher in Stein, leicht
armierten Beton und Verbundwerkstoffen. Der Kernbohrmotor darf nur zusammen mit einem dafür
vorgesehenen Kernbohrständer und einem diamantbesetzten Werkzeug (Kernbohrer) verwendet
werden. Die Abgase des Kraftstoffmotors müssen über den Abgasschlauch vom Benutzer
weggeführt werden.
Diese Maschine ist dazu vorgesehen um von einem Bediener mit Erfahrungen im Baubereich
genutzt zu werden. Eine Benutzung dieser Maschine anders wie in der Betriebsanleitung
beschrieben gilt nicht als bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
 Das Bohren ohne Kernbohrständer
 Das Bohren ohne Wasser
 Das Bohren in geschlossenen Räumen
 Das Bohren ohne Abgasschlauch bzw. mit defektem Abgasschlauch
 Das Bohren von Holz, Kunststoffen oder Metall (außer Bewehrung oder Armierung in Beton)
 Das Bohren von stark armiertem Beton
 Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung verändern
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort griffbereit und für jede Person zugänglich aufbewahrt
werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur
gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, an der Maschine tätig werdenden Personal.
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