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SEALINE S330 Eignerhandbuch Seite 68

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WARNUNG
Beim Verbrennen von Brennstoffen mit offener
Flamme wird von den Geräten Sauerstoff
verbraucht
und
werden in das Wasserfahrzeug abgegeben;
Benutzen Sie weder Herd noch Backofen zur
Raumbeheizung. Während des Betriebes der
Geräte für Belüftung sorgen. Öffnen Sie die
hierfür
vorgesehenen
Öffnungen während die Geräte in Betrieb sind.
Versperren Sie nie die Lüftungsöffnungen. Die
Anforderungen an die Lüftung wurden so
berechnet, dass sie für die installierten LPG-
Geräte ausreichen. Eine zusätzliche Belüftung
kann notwendig sein, wenn gleichzeitig andere
Geräte betrieben werden.
Versperren Sie nie den Zugang zu Teilen der
Flüssiggasanlage.
Ventile
der
leeren
geschlossen und von der Anlage abgekoppelt
sein. Schutzkappen, Verschlusskappen oder
Verschlussstopfen
bereitgehalten werden. Reserveflaschen oder
leere Flaschen müssen in LPG-Flaschenkästen
oder Schränken, die nach außen entlüften und
dafür vorgesehen sind, oder im Außenbereich
des
Bootes,
wo
ausschließlich nach außenbords abströmen
kann, geschützt vor Witterungseinflüssen und
mechanischer
Beschädigung,
werden.
Benutzen Sie die Gasflaschenschränke oder -
kästen
nie
zur
Ausrüstungsgegenstände!
WARNUNG
Lassen
Sie
Ihr
unbeaufsichtigt, wenn mit Flüssiggas betriebene
Geräte mit offener Flamme in Betrieb sind.
Prüfen
Sie
die
Flüssiggasanlage
jährlich. Lassen Sie diese ersetzen, falls sie
schadhaft sind.
Wenn Sie den Kocher wechseln, achten Sie
darauf, dass der neue Kocher den gleichen
Betriebsdruck hat.
Benutzen Sie den Herd nicht, wenn hohe
Wellen sind oder große Krängungswinkel
erreicht werden (falls das Boot nicht mit einem
kardanisch aufgehängten Herd ausgerüstet ist)!
GASSYSTEM
Verbrennungsrückstände
Belüftungen
und
Gasflaschen
müssen
müssen
zum
Gebrauch
austretendes
Gas
aufbewahrt
Aufbewahrung
anderer
Wasserfahrzeug
nie
Schlauchleitungen
der
regelmäßig,
zumindest
Sealine - Handbuch Seite 70
HINWEIS
Halten Sie die Überprüfungszeiträume für die
Gesamtanlage ein! Die Überprüfung sollte nur
von einem für Flüssiggasanlagen auf Booten
zugelassenen
Wartungsbetrieb
werden.
HINWEIS
Wenn das Schiff unter deutscher Flagge fährt,
sind Sie als Eigner verpflichtet, diese Gasanlage
im
Turnus
von
zwei
anerkannten Sachverständigen des Deutschen
Verbandes der Gas- und Wasserinstallateure mit
der Zulassung für Caravane und Boote prüfen zu
lassen.
Beachten Sie die folgenden Hinweise sowie die
Handbücher
bzw.
Gerätehersteller!
GEFAHR
Ausströmendes Gas ist schwerer als Luft. Es
sammelt sich im Bootskörper. Es besteht dann
Erstickungs-
und
Gasgeruch
kein
Feuer
verwenden
bzw.
keine
betätigen!
VORSICHT
Verwenden Sie zur Prüfung der Leitung keine
Lösungen, die Ammoniak enthalten.
Niemals eine offene Flamme zur Suche nach
Undichtigkeiten benutzen.
WARNUNG
Rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine
offene
Flamme,
Flüssiggasflaschen ersetzen. Schließen Sie die
Flaschenventile von leeren Flaschen, bevor Sie
diese zum Austausch abkoppeln.
durchgeführt
Jahren
von
einem
Betriebsanleitungen
Explosionsgefahr.
Bei
oder
offenes
Licht
elektrische
Geräte
wenn
Sie
die
der

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