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Layher AllroundGerüst Aufbau- Und Verwendungsanleitung Seite 5

Inhaltsverzeichnis

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Der Gerüstaufsteller muss auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung
für den Einzelfall bzw. die jeweiligen Tätigkeiten geeignete Maß-
nahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Minimierung der Gefährdung
festlegen.
Die Maßnahmen sind in Abwägung des tatsächlich vorhandenen
Risikos, der Zweckmäßigkeit und der praktischen Möglichkeiten sowie
in Abhängigkeit
• der Qualifikation der Beschäftigten,
• der Art und Dauer der Tätigkeit im gefährdeten Bereich,
• der möglichen Absturzhöhe,
• der Beschaffenheit der Fläche auf die der Beschäftigte stürzen kann und
• der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und seines Zuganges
auszuwählen
Für den Auf-, Um- und Abbau können technische und personenbezo-
gene Maßnahmen angewandt werden. Mögliche Maßnahmen können
z.B. je nach Montagesitutation der Einsatz von qualifizierten und für
die jeweilige Gefahrensituation besonders eingewiesenen Be -
schäftigten, die Ver wendung des Montagesicherungsgeländers oder
im Einzelfall die Ver wendung einer geeigneten persönlichen
Schutzausrüstung sein. In jedem Fall ist der Montageablauf so zu
gestalten, dass unverzüglich der Seiten schutz eingebaut und so über-
wiegend im gesicherten Bereich gearbeitet wird.
Ist für die Montage des Layher Allround Gerüstes der Einsatz einer
persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder eines Montage sicherungs-
geländers (MSG) vorgesehen oder durch lokale Vorschriften vorgegeben,
sind die in Abschnitt 3 dargestellten Anschlagpunkte bzw. das dar-
gestellte MSG zu verwenden. Die Eignung einer PSA zur Absturz-
sicherung ist zu prüfen, besonders ist hierbei auf die Montage der
zweiten und dritten Gerüstlage zu achten.
Vor Beginn der Gerüstarbeiten ist vom Unternehmer zu ermitteln, ob
im vorgesehenen Arbeitsbereich Anlagen vorhanden sind, durch die
Beschäftigte gefährdet werden könnten. Der Auf-, Um- und Abbau
darf nur mit entsprechender Schutzausrüstung erfolgen. Gerüst bau-
teile dürfen nicht geworfen werden, Bauteile sind so weiterzureichen,
dass kein Abrutschen oder Herabfallen der Bauteile möglich ist.
Vor jeder Benutzung des Gerüstes hat eine Prüfung auf dessen
ordnungs gemäßen Zustand zu erfolgen.
Im Hinblick auf die folgende Aufbau- und Verwendungsanleitung des
AllroundGerüst-Systems wird grundlegend darauf verwiesen, dass
Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich
geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen, die
speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung erhalten
haben. Insoweit und zur Nutzung verweisen wir auf die Voraus-
setzungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Rahmen
der folgenden Aufbau- und Verwendungsanleitung geben wir dem
Aufsteller und dem Nutzer auf der Grundlage unserer Gefährdungs-
analyse Möglichkeiten an die Hand, in der jeweiligen Montage-
situation den Erfordernissen der BetrSichV Rechnung zu tragen.
Die im Rahmen der Aufbau- und Verwendungsanleitung angeführten
technischen Details, die dem Aufsteller bzw. Nutzer bei der Einhaltung
der Erfordernisse der BetrSichV dienlich sein sollen, bedeuten für
diese keine zwingende Vorgabe. Der Aufsteller bzw. Nutzer hat auf-
grund der von ihm unter den Voraussetzungen der BetrSichV zu erstel-
lenden Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen nach
pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Hierbei sind jeweils die
Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Grundvoraussetzung ist, dass in jedem Fall die folgende Aufbau- und
Verwendungsanleitung Beachtung findet. Es wird darauf hingewie-
sen, dass alle Angaben, insbesondere die zur Standsicherheit der
Aufstellvarianten, nur bei Verwendung von original Layher Bauteilen
die mit den auf Seite 4 angegebenen Zulassungsnummern gekenn-
zeichnet sind, gelten. Der Einbau von Fremdfabrikaten kann
Sicherheitsmängel und eine nicht ausreichende Standsicherheit zur
Folge haben.
Die vorliegende Aufbau- und Verwendungsanleitung muss der auf-
sichtsführenden Person und den betreffenden Beschäftigten vorliegen.
Während des Auf-, Um- und Abbaus sowie während der Nutzung des
Gerüstes sind die gesetzlichen Regelungen der Betriebssicherheits-
verordnung (BetrSichV) über die Errichtung und Benutzung von
Gerüsten zu beachten.
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