12. GEWÄHRLEISTUNG
DIE GEWÄHRLEISTUNGSDAUER BETRÄGT 24 MONATE AB KAUFDATUM. BEI
GEWERBLICHER NUTZUNG BETRÄGT DIE GEWÄHRLEISTUNGSDAUER 12 MONATE
AB KAUFDATUM.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Elektro Scooters in
Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der
Übergabe des Elektro Scooters gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung
erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Elektro Scooters. Die Untersuchung
der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch die Hauptwerkstatt und
Vertragswerkstätten und umfasst:
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
• Arbeitszeit
• Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung.
• Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
• Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Einbaus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung und
des abgestempelten Gewährleistungsheftes ist der Gewährleistungsanspruch
nachzuweisen.
• Der Käufer verpflichtet sich, den gekauften Elektro Scooter zu keinem anderen als dem in
der Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen.
• Wenn der Elektro Scooter von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden
ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung
stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der
Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des Elektro
Scooters nicht befolgt werden.
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