1. Öffnen der oberen Verkleidung
3. Brennraumtür darf während des Betriebes nicht
geöffnet werden. Kessel muss auf „off" eingestellt
und kalt sein. Dann kann der Brennraum gereinigt
werden
Reinigung und Wartung
Der Betreiber ist nach Heizungsanlagen-Verordnung §9 verpflichtet, die notwendige
Reinigung und Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Wartung der Anlage
ist einmal jährlich durchzuführen! Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion
zu prüfen. Aufgefundene Mängel sind umgehend zu beheben. Wir empfehlen einen
Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen. Um einen maximalen Wirkungsgrad
des Heizkessels zu erhalten, muss der Kessel je nach Ruß- und Flugascheanfall gereinigt
werden. Die Dauer des Reinigungsintervalls ist abhängig von der Brenndauer und der
Betriebsweise. Jeder Millimeter Russbelag bedeutet ca.5% mehr Brennstoffverbrauch –
reinigen Sie daher Ihren Kessel immer rechtzeitig! Asche und Schlacke mindestens einmal
pro Woche aus dem Brenner entfernt werden.
2.
gereinigt:
4. Sämtlichen Schmutz gehen nach unten
kehren. Dann kann die Aschelade kann
entnommen und geleert werden
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Der Wärmetauscher wird mittels Bürste