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Gewährleistung - Busch-Jaeger Busch-Wächter Präsenz EIB 6131-xxx-102 Betriebsanleitung

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Gewährleistung
Busch-Jaeger Geräte sind mit modernsten Technologien gefertigt und qualitätsgeprüft.
Sollte sich dennoch ein Mangel zeigen, übernimmt Busch-Jaeger Elektro GmbH (im
folgenden: Busch-Jaeger) - unbeschadet der Ansprüche des Endverbrauchers aus dem
Kaufvertrag
gegenüber
Mängelbeseitigung für das Busch-Jaeger Gerät (im folgenden: Gerät):
Umfang der Erklärung: Diese Erklärung gilt nur, wenn das Gerät infolge eines - bei Über-
gabe an den Endverbraucher bereits vorhandenen - Konstruktions-, Fertigungs- oder
Materialfehlers unbrauchbar oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird
(Mangel). Sie gilt insbesondere nicht, wenn die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des
Gerätes auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung (einschließlich Einbau)
oder Einwirkung von aussen beruht. Diese Erklärung stellt keine Beschaffenheitsgarantie
im Sinne der §§ 443 und 444 BGB dar.
Ansprüche des Endverbrauchers aus der Erklärung: Im Falle eines berechtigten und ord-
nungsgemäß geltend gemachten Anspruchs wird Busch-Jaeger nach eigener Wahl den
Mangel des Gerätes beseitigen (Nachbesserung) oder ein mangelfreies Gerät liefern. Der
Endverbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche aus dieser Erklärung herleiten,
insbesondere keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem Mangel (z.B. Ein-/Ausbaukosten) noch auf Ersatz irgendwelcher
Folgeschäden.
seinem
Händler
-
im
nachstehenden
D
Umfang
die
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