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Installations-Und Betriebshinweise; Verwendungsmöglichkeit; Vorschriften, Richtlinien Und Grenzwerte; Geräteaufbau - Bauteilenachweis - Ferro Energy TURBO FHM27T Installation Und Betriebsanleitung

Holz-vergaserkessel mit gebläse und aufgesetztem öl-/ gaskessel
Inhaltsverzeichnis

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3. Installations-und Betriebshinweise

3.1 Verwendungsmöglichkeit
Heißwassererzeuger der Type FERRO TURBO sind Warm-
wassererzeuger mit einer höchstzulässigen Vorlauftem-
peratur von 95°C, für den Einbau in Heizungsanlagen nach
DIN 4751 Blatt 1 und 2 als offene oder geschlossene Hei-
zungsanlagen für die Verfeuerung von Stückholz.
Bei der Installation sind, soweit nicht besonders vermerkt,
nachstehende Vorschriften zu beachten:
a.)
DIN 4751 Teil 1 Heizungsanlagen; Sicherheitstech-
nische Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit
Vorlauftemperaturen bis 110°C.
b.)
DIN 4751 Teil 2 Sicherheitstechnische Ausrüstung
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen 110°C,
offene und geschlossene Heizungsanlagen bis
348 kW mit thermostatischer Absicherung.
c.)
DIN 4755 Teil 2 - Ölfeuerungsanlagen, Heizölversor-
gung, Heizölversorgungsanlagen, Sicherheitstech-
nische Anforderungen, Prüfung.
d.)
DIN 4756 Gasfeuerungsanlagen, Gasfeuerungen in
Heizungsanlagen, Sicherheitstechn. Anforderungen
e.)
DIN 18160 Feuerungsanlagen Hausschornsteine
f.)
DIN 18160 Teil 2- Feuerungsanl., Verbindungsstücke
g.)
DIN 3440 Temperaturregler und Temperaturbe-
grenzungseinrichtungen für Wärmeerzeugungsan
lagen.
h.)
DIN 57116 Elektrische Ausrüstung von Feuerungs-
anlagen.
i.)
DIN 4705 Berechnung von Schornsteinanlagen
DIN 4759 Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere
Energiearten.
k.)
DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden.
l.)
VDE 0722 Bestimmungen für die elekrische Ausrü-
stung von nicht elektrisch beheizten Wärmgeräten
für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke.
m.) VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Stark-
stromanl m. Nennsp. unter 1000 V.
n.)
TRD 701
Dampfkesselanlagen mit Dampferzeu-
gern
TRD 702
Heißwassererzeuger mit einer zulässigen
Vorlauftemp. bis 110°C
TRD 721
Sicherheitseinrichtungen gegen Druck-
überschreitung.
o.)
Heizungsanlagenverordnung
p.)
1.BImSchV, Okt. 1988

3.2 Anzeige-und Erlaubnispflicht

Für die Einrichtung und den Betrieb einer Heizkesselanlage
ist gemäß §10 der Heizkesselverordnung eine Erlaubnis bei
der zuständigen Behörde unter Verwendung des entspre-
chenden Vordruckes zu beantragen. Außerdem ist gemäß
§4 ff des Bundesemmisionsschutzgesetzes in Verbindung
mit §2 oder §4 BImSchV eine Genehmigung für die Feue-
rungsanlage einzuholen.

3.3 Freistellung und Erlaubnisvorbehalt

Die Errichtung und der Betrieb bauartzugelassener Heizkes-
INNH
FHM..T mit Gebläse
sel der Gruppe II (Inhalt>10l und p≤1 bar oder t ≤ 120°C) mit
einer Beheizungsleistung von weniger als 1 MW und einem
Überdruck kleiner 32 bar (Heißwassererzeuger), für die eine
Bescheinigung des Erstellers darüber vorliegt, daß die Heiz-
kesselanlage einer Wasserdruckprüfung unterzogen wor-
den ist und im übrigen den Anforderungen der Heizkessel-
verordnung (DampfkV) entspricht, ist gemäß §12 Abs. 4 der
DampfkV unter Verwendung des entsprechenden Vordruk-
kes, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
3.4 Aufstellung/Ausrüstung
3.4.1 FERRO TURBO Heißwassererzeuger können in Hei-
zungsanlagen alleine oder mit einem anderen Heiß-
wassererzeuger integriert werden.
3.4.2 Bei geschlossenen Anlagen nach DIN 4751.2 ist ein
ausreichend dimensioniertes bauartzugelassenes
Sicherheitsventil und Ausdehnungsgefäß bauseits
vorzusehen.
3.4.3 Der gekennzeichnete Vor- und Rücklauf des Fest-
stoffheizkessels der Type FERRO TURBO ist unab-
sperrbar mit dem Vor- und Rücklauf des Primär- und
Wärmeerzeugers zu verbinden.
3.4.4 Die thermische Ablaufsicherung ist unabsperrbar an
die Kaltwasserleitung anzuschließen, der Druck in
der Kaltwasserleitung muß mindestens 2 bar und
darf maximal 10 bar betragen.
3.4.5 Bei Eigenwasserversorgung muß bei Ausfall der
Energiequelle für die Förderpumpe der FERRO
TURBO Heizkessel sofort außer Betrieb genommen
werden.
3.4.6 Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Durchfluß-
batterie für die thermische Ablaufsicherung jährlich
durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Die
thermische Ablaufsicherung muß dabei auf Funk-
tionsbereitschaft geprüft werden. Bei festgestellten
Mängeln ist eine umgehende Instandsetzung zu ver-
anlassen.
3.5 Geräteaufbau - Bauteilenachweis:
Prüfnachweis:
Bauartzulassungskennzeichen:
Zulässige Vorlauftemperatur:
Zulässiger Betriebsdruck:
Wasserseitiger Druckverlust:
Prüfnachweis für eingebaute Bausteine:
Tauchrohr GTV - 3555 - MS - R 1/2"
Temperaturregler CR 2 TR -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.983
Sicherheits-Temperaturbegrenzer LS 1 -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.883
Temperaturwächter CR 2 TR -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.983
Abgas-Temperatur-Wächter -
Bauart-Zul.-Nr. DIN ATW 86790
GEPRÜFT
98/110°C
3 bar
6-12 mbar
5

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Diese Anleitung auch für:

Turbo fhm40tTurbo fhm50t

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