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Hinweise Zu Gesetzlichen Vorgaben - WEGER WALTER GMBH DIWER EVO DP80 Installations-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

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2.2. Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben

Alle gesetzliche Vorschriften müssen vom Betreiber des Klimagerätes eingehalten werden;
mit besonderem Augenmerk auf die folgenden Vorschriften:
DIN EN 378, „Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen"- Nach dieser Norm ist der Betreiber verpflichtet, ein
Anlagenprotokoll zu erstellen und aktuell zu halten. Folgende Punkte müssen
enthalten sein:
• Einzelheiten aller Instandhaltungsarbeiten
• Menge und Art (neu, wiederverwendet oder recycelt) des eingefüllten Kältemittels
• Menge des abgelassenen Kältemittels,
• Ergebnis einer eventuell vorliegenden Analyse eines wiederverwendeten
Kältemittels,
• Herkunft des wiederverwendeten Kältemittels,
• Änderungen und Austausch von Bauteilen der Anlage,
• Ergebnisse aller regelmäßigen Routineprüfungen sowie längere Stillstandszeiten.
EU-Verordnung 2037/2000 und ChemOzonSchichtV – in dieser Verordnung wird
festgesetzt, dass die Anlage regelmäßig fachgerecht inspiziert und gewartet wird und
mindestens 1x jährlich mittels geeignetem Gerät auf Undichtigkeit geprüft wird.
Sollten Undichtigkeiten vorliegen, so sind diese umgehend zu beseitigen.
Der örtliche Hygieneplan – beim Einsatz von Klimageräten in sensiblen Bereichen wie
medizinischen oder Reinraumbereichen, müssen die im Hygieneplan festgesetzen
Reinigungsintervalle, Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingehalten werden.
VDI 6022 – Die Verordnung betrifft die Anforderungen an den Betrieb und die
Instandhaltung von Klimageräten, welche in personenbesetzten Räumen eingesetzt
werden.
Nationale Wasserhaushaltsgesetze – hier sind die Entsorgungsvorschriften für das
Reinigungswasser festgelegt
Geltendes Abfallrecht – für die Entsorgung der Filter müssen die geltenden örtlichen
Abfallbestimmungen eingehalten werden.
Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung.
Einhaltung des gültigen Personenschutzes.
Einhaltung der gültigen nationalen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum
Explosionsschutz.
Betriebs- und Montageanleitung
Ausgabe 02 / 2015
Seite 12

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