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Zu Den Pflichten Des Betreibers (Bei Gewerblichem Einsatz) - Factory Dirt Devil Betriebsanleitung

Hochdruckreiniger und nass-/trockensauger
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2 Sicherheitshinweise
2.11 zu den Pflichten
des Betreibers
(bei gewerbli-
chem Einsatz)
Der Betreiber darf nur Personen mit der Be-
dienung dieses Geräts beauftragen, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
Personen ab einem Alter von 16 dürfen aus-
nahmsweise mit dem Gerät umgehen, wenn sie
vom Betreiber im Umgang mit dem Gerät unter-
wiesen wurden und während der Arbeit vom
Betreiber beaufsichtigt werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das
mit dem Gerät arbeitende Personal vor der
erstmaligen Benutzung und danach mindes-
tens einmal jährlich, in den Gefahren im Um-
gang mit dem Gerät und den Maßnahmen zu
deren Abwendung unterwiesen wird.
Der Betreiber muss eine Betriebsanweisung
für den Umgang mit dem Gerät und über die
damit in Verbindung stehenden Gefahren er-
lassen. Muster für Betriebsanweisungen im
Umgang mit Hochdruckreinigern/Flüssigkeits-
strahlern finden Sie bei Bedarf im Internet.
Die Betriebsanweisung muss den Mitarbei-
tern in geeigneter Weise bekannt gegeben wer-
den und diesen jederzeit zugänglich sein.
Der Betreiber muss seinem Personal die er-
forderliche Schutzausrüstung (ZKapitel 2.10,
„zur erforderlichen persönlichen Schutzaus-
rüstung") in einwandfreiem Zustand zur Verfü-
gung stellen.
Der Betreiber muss seinem Personal zudem
geeignete Hautschutzmittel, Hautreinigungs-
und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, durch pe-
riodische Kontrollen den arbeitssicheren Zu-
stand des Geräts sicherzustellen. 1 Mal jährlich
muss das Gerät zudem von einem Sachver-
ständigen geprüft werden. Diese Prüfung muss
dokumentiert werden. Als Vorlage hierfür kann
das Prüfprotokoll im Anhang dieser Betriebsan-
leitung dienen, ZSeite 61, „Prüfprotokoll (bei
gewerblichem Einsatz)".
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