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Blaupunkt 4301 Bedienungsanleitung Seite 75

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DVD 4301
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte gemäß der
EU-Richtlinie 2002/96/E (WEEE)
Markierung
Schadstoffverbote ab 1. Juli 2006 (Importdatum)
Ab 1. Juli 2006 darf ein Gerät auf dem Markt verkauft werden wenn es folgende
Voraussetzungen erfüllt:
- Max. 0,1% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB), polybromiertem
Diphenylether (PBDE)
- Max. 0,01% des Gewichts des homogenen Materials besteht aus:
Kadmium
Produktmarkierung für elektronische und elektrische Geräte
gemäß den Normen ElektroG und DIN EN 50419
Um klare Identifizierung des in Deutschland ansässigen Herstellers
(einschließlich Quasihersteller/Importeurs) zu gewährleisten, soll
eine eindeutige Information über den Hersteller am Produkt auf
folgende Weise angebracht werden:
M3 Electronic GmbH, Lyoner Str. 44-48; 60528 Frankfurt –
www.blaupunkt.com
Eingetragenes Warenzeichen: BLAUPUNKT
Eingetragene Firmennummer: DE88461756
Außerdem, ab 24. März 2006 sollen sich das Produktionsdatum
(Monat und Jahr) / Abfalleimersymbol / Information / Stabsymbol
auf dem Produkt befinden.
Die Markierung soll zugänglich, gut leserlich, haltbar, schwer zu
entfernen und untilgbar sein.
Wenn keine Markierung auf dem Produkt wegen seiner Größe,
Funktionalität oder anderen Merkmale angebracht werden kann,
soll sie an das Produktetikett befestigt werden oder in der
Bedienungsanleitung
eingeschlossen werden.
Wenn es keine dieser Möglichkeiten besteht, soll die Markierung
auf der Verpackung angebracht werden.
Die Abmessungen der Markierung sollen proportional sein. Die
Höhe des schwarzen Stabs soll mindestens 1 mm betragen.
75
bzw.
Garantiekarte
des
Produkts

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