aqua signal 40 / 41 / 42 / 50
A = Horizontale Symmetrie-Ebene
CWL = Konstruktionswasserlinie
Signal-Nullrichtung
Mittschiffsebene
Laternenbrett
Anbauanweisung allgemein
für Navigationslaternen und Positionslaternen /
Signallichter
Serie AQUA SIGNAL 40 / 41 / 42 / 50
Achtung: Es müssen die für das Fahrtgebiet geltenden
Vorschriften beachtet werden. (Kollisionsverhütungsregeln,
Seeschiffahrts-straßen-Ordnung Binnenschiffahrtsstraßen-
Ordnung und die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)
Die Tragweiten der Laternen betragen:
Topplaternen
Topplaternen weiß stark
Alle übrigen Laternen
Die Laternen entsprechen den nationalen und internationalen
Bestimmungen bezüglich der Mindesttragweiten, der
Lichtverteilung und der Farbart für Wasserfahrzeuge der Berufs-
u. Sportschiffahrt. Sie sind entsprechend der IMO-Regeln 1972
von den jeweiligen zuständigen nationalen Behörden
zugelassen. Die Zulassungs-Nr., Baumuster-Nr.,
Typenbezeichnung und Leistung der Glühlampe sind auf der
Laterne angebracht.
Alle Laternen die zusätzlich zum DHI- bzw. BSH- Zeichen mit
dem ¥ D gekennzeichnet sind, entsprechen den neuesten
Bestimmungen der "Rheinschiffahrtspolizeiverornung,
Moselschiffahrtspolizeiverordnung, sowie der Binnenschiffahrts-
straßen-Ordnung und der Verordnung über die Farbe und
Lichtstärke der Bordlichter (Bgbl. Nr.103).
Alle Laternen sind aus amagnetischem, seewasserfestem
Material hergestellt. Die Spezialoptik besteht aus einem
besonders robusten Acrylglas. Innenteile der Laternen sind
staub- u. wassergeschützt (Schutzart IP55). Die Funktion der
Laternen ist jedoch nur dann gesichert und den Regeln
entsprechend, wenn bei der Anbringung und der Wartung einige
wichtige Punkte beachtet werden. Es ist daher wichtig, die
folgenden Seiten aufmerksam zu lesen.
Vorschriften: Die Anbringung der nachstehend aufgeführten
Laternen ergibt sich aus den Kollisionsverhütungsregeln 1972,
aus der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung und aus den
Bedingungen des Bundesamtes für Seeschiffahrt und
Hydrographie (ehemals Deutsche Hydrographisches Institut) für
die Anbringung von Positionslaternen, Schallsignalanlagen und
Manöversignalanlagen.
Für die Anbringung der Laternen im Bereich der
Binnenwasserstraßen gelten die Anbringungsvorschriften der
Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung und der
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.
In den Laternen dürfen nur die dafür vorgesehenen,
zugelassenen Glühlampen verwendet werden. Dies sind AQUA
SIGNAL – Spezialglühlampen mit folgender Bezeichnung:
10W ZP D 1301/1303 bzw. 25W ZP D1302/1304
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