Wenn Sie die Zeitmaschine unbegrenzt entsperren wollen, z. B. an Wochenenden
oder in den Ferien, drücken Sie die Menütaste vier Mal. Die Lock/Unlock-Anzeige
blinkt auf. Drücken sie die Enter/Pause-Taste. Das Pin-Eingabefeld blinkt. Geben
Sie mit Hilfe des Steuerungsknopfs Ihre Pin ein und bestätigen diese durch
Drücken der Enter/Pause-Taste. Ist die Funktion „Lock" aktiv, können Sie diese
durch nochmaliges Drücken der Enter/Pause-Taste entsperren. Zwischen den
Zeiteingaben für die Spielzeit liegt die Anzeige „Lock/Unlock". Diese wechselt durch
das Entsperren auf „Unlock" und die blaue LED-Leuchte unter der Enter/Pause-Taste
leuchtet auf. Die Zeitmaschine ist nun entsperrt. Um die Zeitmaschine wieder zu
sperren, drücken Sie die Menütaste vier Mal, bis die Lock/Unlock-Anzeige erscheint,
dann drücken Sie zwei Mal die Enter/Pause-Taste. Die Zeitmaschine ist wieder
gesperrt, die blaue LED-Anzeige erlischt. Für diesen Vorgang benötigen Sie Ihre Pin
nicht.
Betrieb
Nun können Sie festlegen, wie viele Münzen Sie Ihren Kindern täglich oder
wöchentlich geben. Damit können Sie Ihren Kindern beibringen, wie sie ihrem Alter
entsprechend ihre Zeit einteilen und sinnvoll nutzen können.
Während der voreingestellten Spielzeit können Ihre Kinder mit den eingeworfenen
Münzen für je 30 Minuten pro Münze fernsehen oder spielen. Die ablaufende
Spielzeit wird im Display angezeigt.
Durch den Einwurf weiterer Münzen wird die entsprechende Spielzeit dazu addiert.
Sie sollten ihre Kinder aber daran erinnern, dass die Spielzeit der eingeworfenen
Münzen mit der im Zeitrahmen eingestellten Zeit beginnt. Wird die Münze später
eingeworfen, wird die fehlende Zeit abgezogen. Endet der Zeitrahmen vor dem
Ablauf der Münz-Spielzeit, so endet an diesem Punkt auch die Spielzeit, ohne dass
die durch die Münze vorhandene Zeit voll ausgenutzt werden kann. Stellen sie also
den Zeitrahmen sinnvollerweise auf den Beginn/ das Ende eines Films ein.
Sicherheitshinweise und Gewährleistung
•
Keine anderen Netzteile zur Stromzufuhr benutzen, dies beschädigt die
Zeitmaschine
•
Benutzen Sie nur die Zeitmaschinen-Münzen. Mit kleineren Münzen
funktioniert das Gerät nicht, größere Münzen gehen nicht durch den
Einwurfschlitz.
•
Öffnen Sie die Zeitmaschine nicht gewaltsam, um an eingeklemmte Münzen
zu gelangen. Nur der abschließbare Deckel ist von der Zeitmaschine zu
entfernen. Wenn sie die Zeitmaschine weiter demontieren, verursachen Sie
Schäden am Gerät.
•
Die Zeitmaschine ist nur für trockene Räume zulässig.
•
Verschluckungsgefahr: Die Münzen sind nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
•
Sie erhalten bei Kauf dieses Produktes zwei Jahre Gewährleistung auf
Defekt bei sachgemäßem Gebrauch. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen
Geschäftsbedingungen!
•
Bitte verwenden Sie das Produkt nur in seiner bestimmungsgemäßen Art und
Weise. Eine anderweitige Verwendung kann zu Beschädigungen am Produkt
oder in dessen Umgebung führen.
•
Umbauen oder Verändern des Produktes beeinträchtigt die Produktsicherheit.
Achtung Verletzungsgefahr!
•
Öffnen Sie das Produkt niemals eigenmächtig!
•
Führen Sie Reparaturen am Produkt nie selber aus!
•
Behandeln Sie das Produkt sorgfältig. Es kann durch Stöße, Schläge beschädigt
werden.
•
Bringen Sie die Solarstation nicht mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten in
Berührung. Dies führt zu dauerhaften Schäden der elektronischen Teile.
•
Dieses Produkt ist kein Kinderspielzeug. Es darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen.
ACHTUNG: Bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen, erlischt
gegebenenfalls der Garantieanspruch gegen den Hersteller. Es wird keine Haftung
für Folgeschäden übernommen. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
Wichtige Hinweise zur Entsorgung
Dieses Elektrogerät gehört NICHT in den Hausmüll. Für die fachgerechte Entsorgung
wenden Sie sich bitte an die öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde.
Einzelheiten zum Standort einer solchen Sammelstelle und über ggf. vorhandene
Mengenbeschränkungen pro Tag/ Monat/ Jahr sowie über etwa anfallende Kosten
bei Abholung entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Gemeinde.
JG/OG