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Wartungsanleitung Jupo 15K
7. Gewährleistung
Der Jupo 15K Kaminofen wird mehrfach auf Material- sowie Verarbeitungsqualität und Sicherheit
geprüft. Dies ist durch ein TÜV Gutachten bestätigt.
Dem Kunden wird eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren eingeräumt. Neugeräte, die aufgrund von
Fabrikations- und oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf einen Defekt
aufweisen, werden kostenlos repariert oder ausgetauscht. Dies gilt nicht bei unsachgemäßem Gebrauch,
natürlicher Alterung bzw. Abnutzung. In diesen Fällen Liegt kein Sachmangel vor.
Ersetzte Geräte oder Teile gehen nach dem Austausch in das Eigentum der Firma Juratherm über, und
sind zurückzusenden.
Weiterhin entfällt die Gewährleistung bei Schäden durch Überhitzung, falsche Bedienung oder
Verwendung von nicht zugelassenen Brennstoffen und die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und unserer Bedienungsanleitung.
Ebenfalls ausgenommen sind alle Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teile, die verursacht
worden sind durch äußere chemische oder physikalische Einwirkung bei Transport, Lagerung,
unsachgemäße Aufstellung und Benutzung, falsche Bedienung, Verwendung ungeeigneter Brennstoffe
und mechanische, chemische, thermische und elektrische Überlastung.
Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Leistungen, welche vom Vertragshändler oder vom Kunden
erbracht worden sind. (Aufstellung und Installation).
Als Gewährleistungsnachweis gilt der Kaufbeleg mit dem angegebenen Datum.
Durch eine Garantieleistung, welche von der Firma Juratherm erbracht wurde, verlängert sich der
Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten nicht.
Gewährleistung bei Verschleißteilen
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funktion entsprechenden „ordnungsgemäßen"
Abnutzung. Dies bedeutet, dass bestimme Bauteile von Heizgeräten eine Funktions- bzw. Nutzungsdauer
haben können, die unterhalb der Gewährleistungsfrist für das Gesamtgerät liegen kann. Der durch den
Betrieb des Gerätes bedingte Verscheiß bestimmter Bauteile / Komponenten ist kein anfänglicher Mangel
und somit auch kein Gewährleistungsfall.
Verschleißteile sind:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Heizgeräte zwangsläufig Teile besitzen, die von Feuer berührt
werden. Gerade hierdurch entstehen für die entsprechenden Komponenten hohe Belastungen, wobei der
Grad ihrer natürlichen Abnutzung und damit ihre Lebensdauer unmittelbar vor der Häufigkeit bzw.
Intensität der Nutzung des Gerätes abhängen. Typische Verschleißteile bei Heizgeräten sind Thermotte,
Dichtungen, Feuerroste oder auch Rückolfedern sowie andere bewegliche Teile.
Der Hersteller haftet im Rahmen der Gewährleistung nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, dir
durch das Gerät verursacht werden. Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht nicht, es sei
denn, der Hersteller ist nicht in der Lage, den Mangel oder den Schaden innerhalb einer angemessen
Frist zu beheben. Sofern ein Garantiefall auftritt, wenden Sie sich bitte schriftlich an den
Anlagenhersteller.
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