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Schiedel KINGFIRE GRANDE S Bedienungsanleitung Seite 35

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Angeformte Lagerstätten für Brennstoffe
Hier ist auf eine ausreichende Belüftung (Mindest-
breite 5 cm) zwischen Aussenkante KINGFIRE
GRANDE S und Lagerstätte zu achten. Der Luftspalt
darf mit einem Gitter (Faktor mind. 0,5) verkleidet wer-
den. Hierbei darf ein Abstand von 10 cm nicht unter-
schritten werden.
Auf einen Luftspalt kann verzichtet werden, wenn
sichergestellt ist, dass an der Oberfläche der Lager-
stätte keine höhere Temperatur als 85°C auftreten
kann. Bitte achten Sie hierbei auf eine ausreichende
Belüftung der Oberfläche (Hitzestau vermeiden).
Fußleisten
Brennbare Fußleisten dürfen seitlich am KINGFIRE
GRANDE S angebracht werden. An der Vorderseite
sollte auf brennbaren Fußleisten verzichtet werde, da
diese durch herausfallende Glut entzündet werden
könnten. Nicht brennbare Fußleisten dürfen ange-
bracht werden, jedoch ist auf eine ausreichende Flexi-
bilität und bei mechanischer Montage, auf eine max.
Montagetiefe von 4 cm in den Betonkörper zu achten.
Angrenzende Bodenbeläge
Die Fuge zwischen dem angrenzenden Bodenbelag
und dem KINGFIRE GRANDE S ist gemäß gesetz-
licher Vorgaben mit nicht brennbaren Baustoffen
herzustellen.
Bei brennbaren Bodenbelägen ist auf eine ausrei-
chende Abdeckung mit nicht brennbaren Baustoffen
(z.B. Glas, Metall, Fliesen) zu achten.
Angrenzende brennbare Stoffe
Im Strahlungsbereich des Kaminofens dürfen bis zu
einem Abstand von 105 cm, gemessen im Sichtbereich
der Feuerraumtür, keine Gegenstände aus brennbaren
Stoffen vorhanden sein oder abgestellt werden.
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