Bedienung
die Gabel so weit wie möglich unter die Last
gefahren wird.
Wenn möglich, soll die Last am Gabelrücken
anliegen.
Die Last darf nicht wesentlich über die Gabels-
pitzen herausragen.
Lasten sind möglichst mittig zwischen den
Gabelzinken aufzunehmen und zu transpor-
tieren.
Last aufnehmen
– Nur Paletten einlagern, die das vorgege-
bene Größtmaß von 1000 x 1200 mm nicht
überschreiten. Schadhafte Ladehilfsmittel
und unsachgemäß gebildete Ladeeinheiten
dürfen nicht eingelagert werden.
– Last so auf das Lastaufnahmemittel auf-
bringen oder sichern, dass sich die Last
nicht verschiebt bzw. herabfallen kann.
– Ladeeinheiten so einlagern, dass sich
die vorgegebene Gangbreite nicht durch
überstehende Teile verringert.
Transport von Paletten
Im Regelfall sind Ladeeinheiten (z. B. Palet-
ten) einzeln zu befördern. Eine gleichzeitige
Beförderung mehrerer Ladeeinheiten ist nur
zulässig
• auf Anweisung der Aufsichtsperson und
• wenn die technischen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Der Bediener muss sich von dem ordnungsge-
mäßen Zustand der Ladeeinheit überzeugen.
Es dürfen nur sicher und sorgfältig aufge-
setzte Ladeeinheiten bewegt werden.
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Umgang mit Lasten
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