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Unzulässige Verwendung - Still HPS-20 Originalbetriebsanleitung

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Einführung
Unzulässige Verwendung
Jede Gefährdung durch unzulässige Ver-
wendung ist ein durch den Betreiber bzw.
Bediener und nicht durch den Hersteller zu
vertretender Sachverhalt (siehe hierzu auch
⇒ Kapitel „Begriffsdefinition der verantwortli-
chen Personen", S. 18).
ACHTUNG
Die Benutzung für andere Zwecke als in dieser
Betriebsanleitung beschrieben, ist untersagt.
• Das Flurförderzeug darf nicht in feuer-
oder explosionsgefährdeten Bereichen
oder Korrosion verursachenden oder stark
staubhaltigen Bereichen betrieben werden.
• Der Transport von instabilen oder lose
gestapelten oder flüssigen Lasten ist
gefährlich und nicht zulässig.
• Das Flurförderzeug darf bei Anwendungen
in denen die Tragfähigkeit überschritten
wird, nicht eingesetzt werden.
• Das Flurförderzeug darf nicht direkt in Kon-
takt mit Lebensmitteln gebracht werden.
• Der Einsatz des Flurförderzeugs als Wa-
genheber oder Hebel ist nicht zulässig.
• Der Transport von Personen oder die
Benutzung als Roller ist verboten.
• Das Flurförderzeug darf nicht auf Gefäll-
strecken verwendet werden.
• Das Flurförderzeug darf nicht in unzurei-
chend beleuchteten Bereichen verwendet
werden.
• Die Deichsel darf nicht in den rechten Win-
kel gedreht werden, um das Flurförderzeug
anzuhalten.
• Das Flurförderzeug darf nicht für die Hand-
habung von Lasten verwendet werden, die
frei pendeln können.
• Das Flurförderzeug darf nicht verwendet
werden, wenn die Gefahr einer unbeab-
sichtigten Bewegung besteht.
50988046006 [DE]
Unzulässige Verwendung
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