LEISTUNGSERKLÄRUNG FASSADENMARKISEN
DoP- Nr. 2101 / RPC / 07.2013
1. Produkt Typ:
2. Produkt Name:
3. Verwendungszweck:
4. Hersteller:
5. Bevollmächtigter:
6. Bewertungssystem:
7. Harmonisierte Norm:
8. Notifizierte Stelle:
9. Erklärte Leistungen:
Wesentliche Merkmale
Widerstand gegenüber Wind-
lasten
10.
Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:
Griesser France S.A.S.
Christian Dumas
Technischer Direktor
Carros, Februar 2018
Griesser Fassadenmarkisen
Solozip
II ST41-01
®
Sonnenschutz. Benutzung im Aussenbereich von Gebäuden und anderen Bauwerken.
GRIESSER FRANCE S.A.S
Zone industrielle – BP 96
F – 06513 Carros Cedex
Frankreich
Nicht relevant
Bauprodukteverordnung EU 305/2011
System 4, Anhang V
EN 13561:2015
Nicht relevant
Das Produkt erfüllt bei bestimmungsgemässer Verwendung die wesentlichen Eigenschaften die
in den folgenden Normen festgelegt sind.
Leistung
Klasse 4 – 6
siehe Bemerkung
Die Leistung der Produkte gemäss den Punkten 1 und 2 entsprechen der erklärten Leistung
nach Punkt 9.
Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäss
Punkt 4.
4 | Leistungserklärung
Harmonisierte Norm
EN 13561
Bemerkung
Angaben zu den zulässigen
Windwiderstand-Grenzwerten
sind auf Seite 8 aufgeführt.