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Zulassung Und Ce-Kennzeichnung - T-Mobile T-Concept P411 Bedienungsanleitung

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Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der Gewährleistungszeit
kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz verlangen, sofern der Mangel von der Deutschen Telekom AG zu vertreten ist.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung)
zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät
eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Von
der Gewährleistung ausgeschlossen ist der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen,
und wiederaufladbarer Batterien (Akkumulatoren).
Behebt unsere Servicestelle anerkannte gewährleistungspflichtige Mängel, so werden keine Nebenkosten
berechnet. Fracht- und Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt folgende
Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem Sie das
Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 24 Monaten ab der Übergabe.
Der Käufer hat im Mangelfall das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Der Fachhändler kann statt
nachzubessern, Ersatzgeräte liefern. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der Gewährleistungszeit
kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz verlangen, sofern der Mangel von dem Fachhändler zu vertreten ist.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung)
zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät
eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Von
der Gewährleistung ausgeschlossen ist der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z.B. Druckerpatronen, und
wiederaufladbarer Batterien (Akkumulatoren).
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Zulassung und CE-Kennzeichnung

Zulassung
Das Telefon T-Concept P411 ist geeignet zum Anschluss an das T-Net. Es darf durch jedermann über
die Telekommunikations-Anschluss-Einheit (TAE) angeschaltet und in Betrieb genommen werden.
CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:
1999/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Die Konformität mit der o. a. Richtlinie wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
Geschäftsbereich Endgeräte
CE-Testlab Steinfurt
Sonnenschein 38
48565 Steinfurt
15
intP411.p65
15
16/04/02, 09:58

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