sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
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tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
Siemens behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen
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ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.siemens.ch/gigasetservice
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
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den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212
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Anhang
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