GEFAHRENHINWEISE!
Auf die Slackline kann mit diesem Set eine sehr hohe Kraft aufgebracht werden. Das
Band und sämtliche damit verbundenen Teile stehen dann unter extremer Spannung!
Eine Slackline mit dieser Vorspannung kann bei unsachgemässer Behandlung bzw.
Handhabung zur lebensbedrohlichen Gefahr für Mensch und Tier werden!
Die Slackline darf NIEMALS zwischen beweglichen Befestigungspunkten (wie z.B.
Fahrzeuge, Schiffe, Kräne, Bagger, Flugzeuge, Elefanten ;-) gespannt werden, da
hierdurch die Vorspannung unkontrollierbar hoch werden kann!
Sicherheitshinweise
Die Slackline ist als sogenannte Low-Line konzipiert und darf nicht über 2m Höhe gespannt
werden! Spannen Sie generell die Slackline niemals höher als Sie im stande sind, gefahrlos
abspringen zu können. Die ideale Höhe einer Slackline dieser Art ist in etwa Augenhöhe.
Die Slackline darf nicht über Wasser gespannt werden – es besteht Ertrinkungsgefahr bei
einem unkontrollierten Sturz!
Die Ausübung der Sportart „Slacklinen" ist naturgemäss mit gewissen Risiken behaftet und
erfolgt somit auch in Verbindung mit den von uns angebotenen Artikeln und Techniken stets
auf eigene Gefahr.
Hinweise bezüglich Kinder & Tiere
Die Longline sollte von Kindern nicht benutzt werden! Kinder können unkontrolliert stürzen
und sich aus dieser Höhe schwere Verletzungen zuziehen oder sich an der mit heftiger
Wucht zurückschnellenden Slackline verletzen.
Es dürfen sich keine unbeaufsichtigten Kinder und Tiere in der Nähe der Slackline aufhalten.
Kinder sollten zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 3m zu der Longline einhalten! Die
Longline darf niemals von Kindern auf- und abgebaut werden!
Prüfung auf Unversehrtheit
Die Slackline und sämtliche Bauteile sollten von Zeit zu Zeit von einem Sachkundigen auf
Funktionalität und Sicherheit geprüft werden.
Vor jedem Aufbau muss durch visuelle Prüfung der aufbauenden Person sichergestellt
werden, dass sich die Bauteile in ordnungsgemässem Zustand befinden! Beschädigte Teile
dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifel muss das Teil ausgetauscht oder durch einen
Sachkundigen geprüft werden.
Geeignete Orte / Rücksicht / Absicherung
Die Slackline darf Passanten und Verkehr niemals behindern (NICHT über Strassen und
Wege spannen!!!) und es muss stets die Erlaubnis zum Aufbau erteilt sein.
Die Slackline darf NICHT an stark frequentierten Orten aufgebaut werden! Auf
öffentlichen Plätzen muss die Longline angemessen abgesichert und das Band auf der
gesamten Länge in regelmässigen kleinen Abständen mit Warnbändern markiert
werden, sodass es für Passanten gut sichtbar ist (Verletzung durch Zusammenstoss).
Aufsichtspflicht
Die aufgebaute oder in Aufbau befindliche Longline darf zu keiner Zeit ohne Aufsicht einer
sachkundigen Person bleiben.
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