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Die Zurrmittel dürfen keiner unzulässigen Temperaturbeeinflussung ausgesetzt
werden. Insbesondere in stark temperaturbelasteten Bereichen (z.B. Motor,
Abgastrakt) muss ein entsprechend geeignetes Zurrmittel verwendet werden.
10 Zurrmittel dürfen weder in montiertem noch in unmontiertem Zustand über-
fahren werden!
11 Bei der Verwendung der Fahrzeugfesselung ist die persönliche Schutzaus-
rüstung zu tragen.
12 Mindestens jährlich sind Zurrmittel von einer sachkundigen Person zu kon-
trollieren. Der Zeitraum kann im Hinblick auf die Einsatzbedingungen kürzer
sein, z.B. bei häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion. Über die
Prüfungen und Reparaturen sind Aufzeichnungen zu führen, die während der
Nutzungsdauer der Teile aufzubewahren sind. Ungeprüfte Zurrmittel dürfen
nicht verwendet werden. Sollten durch geltende Normen und Richtlinien
kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein, sind diese bevorzugt zu
behandeln.
Ausscheidekriterien für Zurrmittel sind u.a.:
a. Bruch, Verformung, scharfe Kerben bzw. Risse oder weitere mechanische
Beschädigungen jeglicher Art
b. Anzeichen von hoher Hitzeeinwirkung (z.B. Schwarzfärbung oder
Verbrennung der Beschichtung)
c. Zweifel, ob Funktion und/oder Sicherheit der Spanner noch gegeben ist
d. unkenntliche Kennzeichnung
e. Verschleiß oder übermäßige Korrosion, wenn eine zulässige Maßänderung
überschritten ist
f.
nicht vollständig eingeschlagene und gesicherte Bolzen
13 Bei Beschädigungen und Störungen ist das Zurrmittel umgehend aus dem
Verkehr zu ziehen und einer Wartung zuzuführen oder auszumustern.
14 Zurrmittel sind bei Ablegereife fachgerecht zu entsorgen.
15 Reparaturen an den Zurrmitteln dürfen nur durch sachkundige Personen
durchgeführt werden.
16 Beschädigte Zubehörteile dürfen nur durch originale Ersatzteile ersetzt
werden.
17 Die Zurrmittel dürfen nur von darin unterwiesenen Personen angebracht und
genutzt werden.
18 Durch den Einsatz der Zurrmittel dürfen keine Gefahrenstellen (z.B. Quetsch-,
Scher-, Fang- oder Stoßstellen) entstehen, die den Anwender und/oder das
zu verzurrende Fahrzeug behindern, gefährden oder schädigen.
19 Zurrmittel durch Kantenschoner vor Beschädigungen durch scharfe Kanten
schützen.
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