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Allgemeine Hinweise; Einsatzgebiete; Leistungsangaben; Sicherheit - Jahns Hydraulik W 250 Betriebsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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1.0 Allgemeine Hinweise

1.1 Einsatzgebiete

1.2 Leistungsangaben

2.0 Sicherheit

2.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung

Achtung!

2.2 Personenqualifikation und Schulung

Die Beschreibungen und Instruktionen in dieser Betriebsanleitung betreffen die
Standardausführung. Diese Betriebsanleitung berücksichtigt weder alle mögli-
chen Konstruktionseinzelheiten noch Varianten.
Die Pumpe darf nur für die vom Hersteller bestätigten Einsatzgebiete betrieben
werden. Bei veränderten Betriebsverhältnissen ist mit dem Lieferanten/Hersteller
Rücksprache zu halten.
Das Typenschild an der Pumpe weist die Betriebsdaten, die Baureihe, die
Baugröße und die Kom.-Nr. aus. Bei Bestellung von Ersatzteilen oder Rückfragen
ist diese Kom.-Nr. stets anzugeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Ihren Lieferanten oder den Hersteller.
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung,
Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbe-
dingt vor Montage und Inbetriebnahme vom Monteur sowie dem zuständigen
Fachpersonal oder Betreiber zu lesen und muß ständig am Einsatzort der Anlage
verfügbar sein. Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt aufgeführten,
allgemeinen Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch die unter den
anderen Punkten eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise.
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nichtbe-
achtung Gefährdungen für Personen hervorrufen können, sind mit dem allgemei-
nen Gefahrensymbol besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahr für die Kreiselpumpe
und deren Funktion hervorrufen kann, ist das Wort
Direkt an der Pumpe angebrachten Hinweise wie z.B. der Drehrichtungspfeil oder
Kennzeichnung der Rohrleitungsanschlüsse, müssen unbedingt beachtet und in
vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entspre-
chende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zu-
ständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber
genau geregelt sein.
Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu
schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen,
daß der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Seite 3
ACHTUNG!
eingefügt.

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