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In Deutschland ist das Tragen eines Fahrradhelm auf freiwilliger Basis. Zur Sicherheit Ihres Kindes raten wir dringend dazu Ihr Kind
immer mit einem Fahrradhelm auszurüsten.
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Kinderfahrräder sind im Allgemeinen zum Gebrauch auf gesicherten Kinderspielplätzen, Gehwegen bzw. auf privatem Gelände
vorgesehen. Falls nach Ermessen der Eltern oder des begleitenden Erwachsenen, das Kind schon über ausreichende Fähigkeiten
verfügt und sicher genug fährt, um an dem öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, muss das Fahrrad mit Scheinwerfern und
Lichtreflektoren nach den Anforderungen der europäischen Normen ausgerüstet und ausgestattet werden, dabei gelten auch die
Vorschriften des jeweiligen Landes. Eltern oder der Erwachsene, welche für das Kind Sorge tragen, haften einzeln und allein für
die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu lassen! Kinder unter 12 Jahren dürfen das
Fahrrad nur unter Beaufsichtigung betreiben. Beachten Sie weiter, dass in vielen Ländern eine Fahrradprüfung Voraussetzung ist.
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Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Kind bei der Benutzung des Fahrrades keinen unnötigen Gefahrenquellen wie z.B. Treppen, ab-
schüssige Wege, Schwimmbecken, öffentlichen Straßen u.ä. ausgesetzt ist.
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Das Fahrrad ist nicht geeignet um damit zu springen, auf Forst-Straßen oder ähnlichen Untergründe betrieben zu werden.
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Der Transport eines Passagieres sowie das Ziehen von Lasten ist untersagt.
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Achten Sie darauf, dass Ihr Kind festes Schuhwerk und geeignete Kleidung bei der Verwendung des Fahrrades trägt.
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Wenn das Fahrrad bei Nacht oder schlechter Sicht betrieben wird, muss eine Lichtanlage nachgerüstet werden.
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Achten Sie darauf, dass keinerlei Gegenstände mit rotierenden Teilen wie z.B. Räder, Kurbeln und Ähnlichem in Berührung kommen.
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Das Fahrrad sollte nur dann betrieben werden, wenn keinerlei Einflüsse auf die optische und akustische Wahrnehmung des Betrei-
bers bestehen.
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Lassen Sie Ihr Kind das Fahrrad erst in Betrieb nehmen, wenn es mit der Bedienung vertraut ist. Besonders die Handhabung der
Bremsen sollte Ihrem Kind vertraut sein.
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Bevor das Fahrrad in Betrieb genommen wird, muss es vollständig, gemäß dieser Anleitung zusammengebaut werden und alle
Schraub und Steckverbindungen kontrolliert werden.
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Vor jeder Inbetriebnahme ist das Fahrrad auf vollständige Funktion zu kontrollieren.
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Beim Betrieb auf nassen, sandigen oder rutschigen Straßen ist besondere Vorsicht geboten. Rutschige Untergründe führen oft dazu,
dass sich der Bremsweg verlängert.
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Achten Sie darauf, dass Ihr Kind die jeweilige Situation nicht unterschätzt.
Jegliche Missachtung der oben angeführten Punkte kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen! Weiters kann es zu Defek-
ten am Fahrrad kommen. In Ihrem eigenen Interesse achten Sie bitte auf die Einhaltung dieser Hinweise.
*Änderungen von Produkt und Spezifikationen vorbehalten, auch ohne Vorankündigung.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG
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