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maile GW 11 ER-DK Betriebs- Und Montageanleitung Seite 8

19“-einschubtechnik für 1 bis 3-stufige gaswarnanlagen
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Einsatzhinweise
Einsatzhinweise aus dem Bericht über die Eignungsuntersuchung PFG-Nr. 41300300NI der DMT GmbH, Essen
Die ortsfeste Gaswarneinrichtung bestehend aus den Steuergeräten GW 21 ER-DK (Einschübe GW 21 ER-DK und wahlweise
HR-E, SS1-E und NNL-E) und den Fernaufnehmern (Messfühlern) MF 31 I-DK oder MF 50 EX-DK-G, ist auf Grundlage der im
Prüfbericht PFG-Nr. 41300300P enthaltenen Messergebnisse und der in diesem Bericht enthaltenen Ausführungen zur War-
nung vor Methan im Gemisch mit Luft, bei Konzentrationen bis zur unteren Explosionsgrenze geeignet, wenn sie in ihren Ei-
genschaften und in der Ausführung den im Prüfbericht PFG-Nr. 41300300P genannten Unterlagen entspricht, dementspre-
chend betrieben wird und wenn folgende Auflagen eingehalten werden:
-
Die der DMT vorgelegte und geprüfte Betriebsanleitung des Steuergeräts sowie die Datenblätter der Fernaufnehmer
(Messfühler) sind genau zu beachten. Beim Einsatz der Gaswarneinrichtung ist sicherzustellen, dass die darin festgeleg-
ten Betriebsbedingungen eingehalten werden.
-
Vor dem Einsatz der Gaswarneinrichtung ist zu prüfen, ob die Einstellzeiten ausreichend gering sind, damit die durch das
Gerät ausgelöste Warnfunktion so schnell ausgeführt wird, dass sicherheitlich bedenkliche Situationen vermieden werden.
Erforderlichenfalls sind die Alarmschwellen deutlich unterhalb des sicherheitstechnischen Grenzwertes einzustellen.
-
Das Merkblatt T 023 der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (3) ist zu beachten.
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Für den bestimmungsgemäßen Einsatz zur Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre ist der jeweils aktuelle, national
anerkannte Wert für die UEG zu verwenden (4), (5).
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Zur Auslösung sicherheitstechnischer Schalthandlungen dürfen nur Alarme verwendet werden, die selbsthaltend sind und
während des Anstehens der Alarmbedingung nicht quittiert werden können. Bei Verwendung des Einschubs HR-E darf der
Hupenausgang nur zur Ansteuerung zusätzlicher Alarmgeber wie z.B. Hupen verwendet werden.
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Wenn am Einsatzort der Fernaufnehmer (Messfühler) Temperaturen unterhalb -10 °C (auch zeitweise) auftreten können,
dürfen die Alarmschwellen 90 % der entsprechend dem sicherheitstechnischen Grenzwert erforderlichen Einstellung nicht
überschreiten. Alternativ kann eine Justierung bei Einsatztemperatur (nicht oberhalb -10 °C) erfolgen.
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Wenn nach Auftreten eines Alarms nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fernaufnehmer (Messfühler) Gaskon-
zentrationen oberhalb der unteren Explosionsgrenze ausgesetzt wurde, ist die Gaswarneinrichtung vor der weiteren Ver-
wendung zu kalibrieren und ggf. zu justieren.
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Ein Ausfall der Betriebsspannung ist wie ein Alarm zu behandeln.
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Störungs- und Alarmmeldungen sind akustisch und optisch an einer ständig besetzten Stelle anzuzeigen.
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Die Geräte sind mit einem dauerhaften Typenschild zu versehen, das neben Angaben über Hersteller, Typ und Ferti-
gungsnummer die Aufschrift enthält:
Andere Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere nach ElexV, bleiben davon unberührt. Mit diesem Typenschild wird
bestätigt, dass die Geräte die in diesem Bericht beschriebenen Eigenschaften und technischen Merkmale aufweisen.
Jedes Gerät, das nicht mit diesem Typenschild versehen ist, entspricht nicht dem vorliegenden Bericht.
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Auf Anforderung ist dem Betreiber ein vollständiger Abdruck dieses Berichtes sowie des Prüfberichtes PFG-Nr.
41300300P zur Verfügung zu stellen.
Betriebs- und Montageanleitung für 1 bis 3-stufige Gaswarnanlagen in 19" Technik
"PFG-Nr. 41300300"
-SEITE : 8 -

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Diese Anleitung auch für:

Gw 21 er-dkGw 31 er-dk

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