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7.3

Entsorgung

Beachten Sie im Falle einer Entsorgung des Miniloggers Z7 die örtlichen
gesetzlichen Vorschriften.
L
Innerhalb der Europäischen Union wird für elektrisch
betriebene Geräte die Entsorgung durch nationale
Regelungen vorgegeben, die auf der Richtlinie
2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte basieren.
Danach dürfen Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht
mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Für den Betrieb des Miniloggers Z7 werden Batterien
oder Akkus benötigt. Gebrauchte Batterien und Akkus
dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, da sie
z. B. Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten.
B
EDIENUNGSANLEITUNG
, T
AGERUNG
RANSPORT UND
E
NTSORGUNG
181

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