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Wartung
3.1
Sicherheitsbestimmungen für die Wartung
Stampfer sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch
jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Die
Prüfungsergebnisse sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur bei stillstehenden Antrieben durchgeführt werden. Davon darf nur abgewi-
chen werden, wenn diese Arbeiten ohne Antrieb nicht durchgeführt werden können.
Umweltgefährdung!
Abgelassene Betriebsstoffe sind in geeigneten Gefäßen aufzufangen und zu lagern. Sie sind den
geltenden Umweltschutzbestimmungen entsprechend zu entsorgen.
Nach Instandhaltungarbeiten müssen Schutzeinrichtungen wieder ordnungsgemäß angebracht werden.
Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten am Stampfer sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für
Schäden, die durch Veränderungen oder Umbauten am Stampfer entstehen, ist jegliche Haftung des Herstellers
ausgeschlossen. Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind ausschließlich WEBER-
Original-Ersatzteile zu verwenden.
3.2
Wartungsübersicht
Alle am Stampfer durchzuführenden Wartungstätigkeiten sind in 2 Tabellen aufgeführt. Die Wartungstätigkeiten
in der ersten Tabelle (Abschnitt 3.2.1) sind nach der Erstinbetriebnahme zu bestimmten Zeitpunkten und einmalig
durchzuführen. Die Wartungstätigkeiten in der zweiten Tabelle (Abschnitt 3.2.2) sind regelmäßig zu wiederholen.
Beide Tabellen sind identisch aufgebaut. In der Spalte "Wartungsintervall" ist der Zeitpunkt bzw. die Anzahl der
Betriebsstunden angegeben, zu dem (nach der) die Wartungstätigkeit durchzuführen ist.
Achtung!
Die Wartungstätigkeit ist bei Erreichen einer der zwei Zeitangaben durchzuführen.
In der Spalte "Wartungsstelle" ist aufgeführt, an welcher Baugruppe des Stampfers die in der Spalte "Wartungs-
tätigkeit" vorgegebene Arbeit durchzuführen ist.
Die Spalte "Bemerkung" beinhaltet:
- Querverweise auf Abschnitte dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung, in denen die Durchführung der
Wartungstätigkeit näher beschrieben ist,
- Querverweise auf andere Dokumentationen, in denen die Durchführung der Wartungstätigkeit näher beschrie-
ben ist,
- Bestimmungen, durch wen die Wartungstätigkeit durchzuführen ist.
3.2.1
Erstwartung
Wartungsintervall
nach den ersten 20
Betriebsstunden
nach den ersten 50
Betriebsstunden
14
Wartungsstelle
-
Stampferunterteil
-
Gesamter Stampfer
-
Wartungstätigkeit
auf Leckagen sichtprüfen
Öl wechseln
sämtliche Schraubenver-
bindungen auf festen Sitz
prüfen, ggf. nachziehen
Hinweise
# 3.3.1
SRX50/60/65