2. Betrieb
Für den Betrieb ist die Norm DIN EN 62485-3 : „Sicherheitsanforderungen
an Batterien und Batterieanlagen Teil 3: Antriebsbatterien und
Elektrofahrzeuge" relevant.
Die Nenntemperatur beträgt +30 °C. Die Lebensdauer ist von den
Einsatzbedingungen (Temperatur und Entladetiefe) abhängig.
Der Betriebstemperaturbereich liegt zwischen +15 °C und +35 °C.
Jeder Einsatz außerhalb dieses Temperaturbereiches benötigt einer
Zustimmung / evtl. Anpassung durch unseren Service Techniker.
Eine optimale Lebensdauer wird bei Batterietemperaturen zwischen
25-30 °C erreicht. Höhere Temperaturen verkürzen die Batterielebensdauer
(siehe technischen Bericht IEC 1431), niedrigere Temperaturen
verringern die verfügbare Kapazität. 45 °C ist die obere Grenztemperatur
und nicht als Betriebstemperatur zulässig. Die Kapazität der Batterien
ist temperaturabhängig und fällt extrem bei Temperaturen unter 0 °C.
Die Entladetiefen im Einsatzbereich sollten niedriger oder maximal
80 % K
betragen um eine optimale Lebensdauer zu erreichen.
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Die volle Kapazität einer Batterie wird nach etwa 10 Lade/Entladezyklen
erreicht.
2.1. Entladung
Die Ventile auf der Oberfläche der Batterie dürfen nicht verschlossen oder
abgedeckt werden. Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen
(z.B. Steckern) darf nur in stromlosen Zustand erfolgen. Entladungen von
mehr als 80% der Nennkapazität sind Tiefentladungen und sind nicht
zulässig. Sie verringern sehr stark die Lebensdauer der Batterie.
Entladenene Batterien dürfen im entladenen Zustand nicht stehen bleiben
und sind wiederaufzuladen. Zulässig sind maximal:
Entladung
>40 %
<40 %
Entladene Batterien können einfrieren. Die Entladung ist auf max. 80 % K
zu begrenzen. Ein Entladeanzeiger mit einer Energieabschaltung bei
1,9 Volt pro Zelle (Blockspannung : 2) ist zwingend einzusetzen.
2.2. Ladung
Powerbloc Dry Batterien können mit 50 Hz oder HF Ladegeräten
wiederaufgeladen werden. Wenn ein vorhandenes Ladegerät mit einer
WUIa oder IUIa Kennlinie eingesetzt werden soll, muss geprüft werden, ob
es dafür eine Zulassung gibt.
Die Batterie nur an ein korrektes, zur Batterietype passendes Ladegerät,
zuschalten. Nach jedem Austausch von Kabeln am Ladegerät muss unser
Techniker die Einstellungen des Ladegerätes überprüfen.
Trotzdem wenn geladen wird, muss für einen einwandfreien Abzug der
Ladegase gesorgt werden. Abdeckungen von Batterieeinbauräumen
sind zu öffnen oder abzunehmen. Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus
bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladegerät anzuschließen.
Danach ist das Ladegerät einzuschalten. Beim Laden steigt die Batterie-
temperatur um etwa 10 °C an. Deshalb soll die Ladung erst begonnen wer-
den wenn die Batterietemperatur unterhalb von 35°C liegt.
Die Batterietemperatur vor der Ladung muss mindestens +15 °C betragen
(ohne spezielle Kennlinienanpassungen), da sonst keine ordnungsgemäße
Ladung erreicht wird. Eine temperaturgesteuerte Ladung mit einem
Korrekturfaktor von –0,005 Volt pro Zelle nach DIN VDE 0510-1
ist einzusetzen.
2.3. Ausgleichsladung
Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Lebensdauer und zur
Erhaltung der Kapazität. Ausgleichsladungen sind im Anschluss an eine
Normalladung durchzuführen. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen
und nach wiederholt ungenügender Ladung. Für Ausgleichsladungen
können nur vom Batteriehersteller zugelassene Ladegeräte eingesetzt
werden.
3. Wartung
Der Elektrolyt ist festgelegt.
Die Elektrolytdichte kann nicht gemessen werden. Niemals sind die Ventile
zu öffnen oder vom Batterieblock zu entfernen. Im Falle einer Zerstörung
des Sicherheitsventils bitte unseren Service kontaktieren um einen
Austausch sicherzustellen.
Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle zu Verwertung.
Diese, mit dem Recyclingzeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Batterien,
dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden.
Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren.
www.enersys.com
•
•
Eine optische Prüfung auf mechanische Zerstörung oder Sauberkeit.
Am Ende der Ladung sind zu messen und aufzuzeichnen:
•
•
Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen der Blöcke
festgestellt ist unser Service anzufordern.
Wenn die Entladezeit der Batterie nicht aureichend ist, prüfen Sie, ob:
•
•
•
Entstauben der Ladegeräte.
Prüfen aller elektrische Verbindungen (Stecker, Kabel,Kontakte) auf festen
Sitz. Bei Bedarf mit den vorgeschriebenen Drehmomenten festschrauben.
Entsprechend den Forderungen der DIN EN 1175-1, mindestens 1 x
jährlich ist der Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch
einen Elektrofachmann zu überprüfen. Die Prüfung des Isolations-
widerstandes ist gemäß DIN EN 1987-1 durchzuführen.
Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie darf den Wert von 50 Ω
Ladung
pro Volt Nennspannung (DIN EN 62485-3) nicht unterschreiten.
Jeden Tag
Für Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω.
Jeden 2.Tag
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Die Batterien sind sauber, in vollgeladenem Zustand in einem trockenen,
frostfreien Raum zu lagern. Vor der Lagerung im Fahrzeug muss die
Batterie elektrisch vom Fahrzeug getrennt werden. Die Lagerung sollte
maximal 3 Monate bei 20 °C bzw. 2 Monate bei 30 °C ohne Ladung
erfolgen.
Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende
Ladebehandlungen gewählt werden:
•
•
Vor jeder Inbetriebnahme ist die Batterie zu laden.
Die Lagerzeit ist bei der Lebensdauer der Batterie zu berücksichtigen.
3.1. Täglich
Ladung der Batterie nach jeder Entladung von mehr als 40 % K
prüfen: den Zustand der Stecker, Kabel und ob Isolationsab-
deckungen montiert bzw. in Ordnung sind.
3.2. Wöchentlich
3.3. Vierteljährlich
die Spannung der Batterie
die Einzelblockspannungen.
die durchzuführen Arbeiten mit der Batteriekapazität zu bewältigen sind
die Einstellungen des Ladegerätes in Ordnung
die Einstellungen des Entladeanzeigers in Ordnung sind.
3.4. Jährlich
4. Lagerung und Transport
eine monatliche Ausgleichsladung nach Pkt. 2.3.
Erhaltungsladung mit 2.27 V x Zellenanzahl.
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