8. Wartung des Stehbettes
Das RFH 18.400 ist so konstruiert und gefertigt, dass es bei bestimmungsgemäßem Ge-
brauch und sachkundiger Anwendung über einen langen Zeitraum sicher arbeitet. Je nach
Einsatzbedingungen und Einsatzort ist eine Lebensdauer von 10 Jahren und mehr erreich-
bar. Um auch nach mehrmaligen Wiedereinsatz, Auf- und Abbau, Transport und eventueller
unsachgemäßer Behandlung sicherzustellen, dass für Mensch und Technik keine Gefähr-
dungen entstehen ist es dringend erforderlich, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten!
8.1. Vorschriften für Anwender
Neben den sicherheitstechnischen Prüfungen durch autorisierte Fachkräfte sind auch die
Anwender für die Sicherheit der Patienten und die Funktionstüchtigkeit verantwortlich. Eine
Checkliste der zu prüfenden Teile und deren Zyklen fi nden Sie unter 8.3.
Überzeugen Sie sich vor jeder Benutzung über den ordnungsgemäßen Zu-
stand des Stehbettes. Bei Fehlern oder Defekten ist das Gerät sofort außer
Betrieb zu nehmen und der Betreiber zu informieren.
8.2. Vorschriften für Betreiber
Die in den Kapiteln 8.3 und 8.4 beschriebenen Prüfungen, Bewertungen und Dokumentatio-
nen dürfen laut EN 62353:2008 nur von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden und
sind im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten zu wiederholen. Als Richtwert empfeh-
len wir je nach Einsatzbedingungen in eigener Verantwortung eine jährliche Prüfung. Eine
jährliche Prüfung nach DIN EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben.
Überzeugen Sie sich bei jeder Wartung über den ordnungsgemäßen Zustand
des Stehbettes. Bei Fehlern oder Defekten ist das Gerät sofort außer Betrieb
zu nehmen und autorisiertes Fachpersonal zu informieren.
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Bedienungsanleitung für Stehbett RFH 18.400