DIPAX ClickMaster © 2005-2018
§ 5. Updates.
Die Bereitstellung von neuen Versionen und Aktualisierungen (Updates) für das SOFTWAREPRODUKT und die Konditionen
dafür werden von DIPAX festgelegt.
§ 6. Haftung.
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtig -
ten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen
sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die
aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von DIPAX
verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beru-
hen, unberührt.
§ 7. Haftungshöhe.
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.
§ 8. Datenschutz.
Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergege-
ben oder für andere Zwecke verwendet.
Im Rahmen von im SOFTWAREPRODUKT integrierten Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden Daten an DIPAX
übertragen. Diese Daten enthalten aber keine Personen-bezogenen Daten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für
die Bereitstellung der Online-Funktionalität und zur Gewährung von Support erforderlich sind (Produkt-Id, Versionsnummer,
Fehlercodes, relevante Hard- u. Softwaremerkmale und bei lizenzierten Produkten auch der Lizenzschlüssel). Die erfassten
Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das SOFTWAREPRODUKT und zur Verbesserung des
SOFTWAREPRODUKTES. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von DIPAX gelöscht.
Der Lizenznehmer, sofern dieser gewerblich tätig ist, gestattet DIPAX die Nennung seines Firmennamens und die Verwendung
seines Logos auf Webseiten von DIPAX zu Referenzzwecken. Diese Einräumung kann jederzeit vom Lizenznehmer widerrufen
werden.
§ 9. Zahlung.
Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über DIPAX bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungs -
recht für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Rechnungen sind, falls
nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; nach Fir -
stablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen.
§ 10. Händler und Wiederverkäufer.
An Händler liefert DIPAX das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumt DIPAX dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das SOFTWA-
REPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung
zwischen DIPAX und dem Händler erforderlich.
§ 11. Rückgaberecht und Gerichtsstand.
Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechnung) des SOFTWAREPRODUK-
TES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installa -
tion oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer
dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu nutzen. Das gleiche gilt
auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Download-Version) - hier erlischt das Rückgaberecht mit der
Auslieferung des Downloads bzw. des Lizenzschlüssels an den Lizenznehmer.
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
§ 12. Sonstiges.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen un-
wirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfswei -
se durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen.
Bedienungsanleitung Rev.8.11.2
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