DIPAX ClickMaster © 2005-2018
ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA)
WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE
INSTALLATION DES PROGRAMMS FORTSETZEN.
Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Firma DIPAX e.K. Durch Instal -
lation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Vertrages einver -
standen.
§ 1. Gegenstand des Vertrages.
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm 'DIPAX ClickMaster', die auf dem Da-
tenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht
anders gekennzeichnet. Sofern kein Datenträger für die Auslieferung verwendet wird (ESD - Elektronische Software Distributi-
on), sind das komplette Download-Paket sowie alle Begleitdokumente Gegenstand dieses Vertrags. Im Folgenden wird der
Vertragsgegenstand als „SOFTWAREPRODUKT" bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an
dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie
abgegeben wurde. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch
dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger in digitaler Form über das Internet oder einen anderen Kanal
bezogen haben (ESD- bzw. Download-Version) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt er-
halten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Be-
findet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRO -
DUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen
bei der Installation dieser Software angezeigt werden.
§ 2. Umfang der Benutzung.
Die Firma DIPAX e.K. (im Folgenden als „DIPAX" bezeichnet) gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache,
nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als „Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFT-
WAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu benutzen (Ausnahmen: siehe ‚Besondere Beschränkungen'). Sie dür-
fen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensiche-
rung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger oder das
Download-Paket und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Vermieten und Verleih des
SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende An-
zahl an Original-Datenträgern bzw. Lizenzschlüsseln übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die An -
zahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWA -
REPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind
(Laufzeitlizenzen oder sog. „Redistributables"), liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produktbeschreibung oder der
Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile
des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags.
§ 3. Besondere Beschränkungen.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
·
das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Aus-
nahme stellt hier eine sog. Test- oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend gekennzeich-
net), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeit -
schriften oder in Download-Archiven im Internet ein.),
·
das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren,
von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von
dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen
zu verändern oder zu entfernen,
·
das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu er-
stellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.
·
die Software zu verwenden für militärische, sicherheitskritische, Hochrisiko-Anwendungen oder Anwendungen, bei denen
ein Ausfall eine Fehlbedienung oder ein Softwarefehler zur Verletzung oder zum Tod von Personen, zu Umweltschäden
oder Schäden an Daten oder an Gegenständen führen kann
§ 4. Gewährleistung, Zusicherungen.
Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von DIPAX vor der Ausliefe-
rung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. DIPAX leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem
Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass
das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist DIPAX nicht in der
Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenz -
nehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene
Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigen -
schaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe
von Ergänzungen und Erweiterungen.
Der Kunde hat selber für die ordnungsgemäße Aufbewahrung bzw. Archivierung des SOFTWAREPRODUKTES Sorge zu tra-
gen (Datenträger, Hardlock, Download, Lizenzschlüssel). Es besteht gegenüber DIPAX kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust
durch den Kunden.
Bedienungsanleitung Rev.8.11.2
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