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EOS ECON L09 Gebrauchsanweisung Seite 4

Leistungsschaltgerät

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Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit
gültigen
gesetzlichen
übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des
Kaufbelegs und dauert bei gewerblicher
Nutzung 2 Jahre und bei privater Nutzung 3
Jahre.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn
der zum Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt
werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne
ausdrückliche Zustimmung des Herstellers
vorgenommen wurden, verfällt jeglicher
Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder
Eingriffe von nicht ermächtigten Personen
oder durch unsachgemäßen Gebrauch
entstanden sind, entfällt ebenfalls der
Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die
Seriennummer sowie die Artikelnummer
zusammen mit der Gerätebezeichnung und
einer aussagkräftigen Fehlerbeschreibung
anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von
defekten Geräteteilen mit Ausnahme normaler
Verschleißerscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der
Originalverpackung oder einer entsprechend
geeigneten Verpackung (ACHTUNG: Gefahr von
Transportschäden) an unsere Service-Abteilung
einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem
ausgefüllten Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für
die Ein- und Rücksendung können von uns nicht
übernommen werden.Außerhalb Deutschlands
wenden
Sie
sich
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler.
Eine direkte Garantieabwicklung mit unserem
Servicecenter ist in diesem Fall nicht möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
4
Bestimmungen
im
Falle
eines
Achtung!
Sehr geehrter Kunde,
nach den gültigen Vorschriften ist der
elektrische Anschluss des Saunaofens
sowie der Saunasteuerung nur durch
einen
Fachmann
Elektrofach-betriebes
weisen Sie daher bereits jetzt darauf hin,
dass im Falle eines Garantieanspruches
eine
Kopie
der
ausführenden
vorzulegen ist.
Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und
Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen ge-
mäß europäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie
müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit
der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen
dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme
der Getrenntsammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein
Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall ge-
trennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich rechtli-
chen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus
privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei
entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei
den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfall-
kalender oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Alt-
geräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments
und des Rates vom 27.Januar 2003 über Elektro-
und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz ElektroG) vom 16. März 2005.
Serviceadresse:
EOS-Werke Günther GmbH
Adolf-Weiß-Str. 43
35759 Driedorf-Germany
tel +49 (0)2775- 82 240
fax +49 (0)2775- 82 455
servicecenter@eos-werke.de
www.eos-werke.de
eines
autorisierten
zulässig.
Rechnung
Elektrofach-betriebes
Wir
des

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