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Entsorgung; Entsorgung Des Verpackungsmaterials; Produktentsorgung; Vorgeschriebene Prüfungen & Kontrollen - WIBU WiBUplus avi Gebrauchsanweisung

Dusch- und badelifter
Inhaltsverzeichnis

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11.

Entsorgung

11.1 Entsorgung des Verpackungsmaterials

Bitte führen Sie die mit dem Dusch- und Badelifter avi
den örtlich gültigen Vorschriften und Gesetzen dem Recycling zu.

11.2 Produktentsorgung

Wenden Sie sich am Ende der Produktlebensdauer an Ihren WiBU-Vertragspartner, der den
Dusch- und Badelifter avi
zuführt.
Bitte reinigen und desinfizieren Sie auch vor der Entsorgung den Dusch- und Badelifter avi
12.
Vorgeschriebene Prüfungen & Kontrollen
Zum sicheren Gebrauch unseres Dusch- und Badelifters und zum Schutz für Anwender und Patienten
empfehlen wir, eine jährliche sicherheitstechnische Kontrolle.
Gleichzeitig empfehlen wir zur Werterhaltung eine Wartung des Gerätes.
Die Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrollen und Wartungen müssen dokumentiert und auf
Verlangen nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierzu Ihr Bestandsverzeichnis.
Die Kontrollen dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller autorisiertem Fachpersonal
durchgeführt werden.
Achtung:
Diese DGUV Prüfung ist nur für Deutschland vorgeschrieben.
In anderen Ländern können andere Vorschriften gelten.
Tägliche/ vor jeder Anwendung:
Wöchentliche Prüfungen:
Jährliche Prüfungen:
Achtung:
®
nach den örtlich gültigen Vorschriften und Gesetzen dem Recycling
Gem. UVV Vorschrift der Berufsgenossenschaft muss
für Ortsveränderliche Geräte die in Betriebsstätten,
Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100
Gruppe 700) verwendet werden jährlich die DGUV
Vorschrift 3(BGV A3) Prüfung an dem Dusch- und
®
Badelifter avi
durchgeführt werden.
Reinigen, desinfizieren.
Visuelle Prüfung aller Komponenten, Stromkabel und
Elektroanschlüsse, Funktionstest durchführen, ggf.
Laufrollen reinigen.
STK, Wartung, DGUV Vorschrift 3.
Führen Sie keine Reinigungs-, Wartungs- oder
Prüfungstätigkeiten durch wenn der Dusch- und
Badelifter benutzt wird. Dadurch kann eine Gefährdung
für den Anwender und den Patienten entstehen.
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11.
®
gelieferten Verpackungsmaterialien nach
Entsorgung
®
.

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