Garantie
a) Die Escargoline ist für ein Jahr auf Mängel in Übereinstimmung mit dem verkauften Produkt und auf Mängel, die nach den in
den Artikeln 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Bedingungen verboten sind, garantiert. Um die Garantie
zu erfüllen, muss der Schraubstock verdeckt werden und das Escargoline für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeei-
gnet sein. Das Datum der Abreise der Garantie ist das Datum der Abfahrt unserer Werkstätte, im Falle des Versands oder des
Liefertermins im Falle der Entfernung durch den Kunden. Die Gewährleistung ist vom Hersteller nur insoweit zu zahlen, als er
unmittelbar nach der Entdeckung des Mangels geltend gemacht wird.
b) Der Hersteller entscheidet entweder, die defekten Teile auszutauschen oder zu reparieren, sofern die Reparatur in den
Werkstätten des Herstellers durchgeführt wird. Die Transportkosten zu und von der Escargoline gehen zu Lasten des Kunden im
Rahmen dieser vertraglichen Garantie.
Die hinterlegten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.
c) Die vom Hersteller eingegangene Gewährleistungsverpflichtung erlischt in folgenden Fällen sofort:
- Nichtbeachtung der in dieser Betriebs- und Wartungsanleitung aufgeführten Wartungsanweisungen für L'Escargoline.
- Eingriffe, Änderungen, Anpassungen, die durch einen vom Hersteller nicht autorisierten Dritten am Produkt vorgenommen wur-
den
- Ausbau des Lenkervorbaus
d) Diese Verpflichtung erlischt auch, wenn Escargoline nicht gemäß dieser Betriebsanleitung verwendet wurde, insbesondere:
- Verwendung für Wettkampf- oder Turnierzwecke
- Traktion durch ein Kraftfahrzeug
- Traktion durch ein Tier, dessen Größe am Widerrist 1,50 m überschreitet
- Verwendung mit einem Tier, das nicht von der Person kontrolliert wird, die das Lendenstück hält
- Verwenden Sie mit einem Schritt, der nicht der Schritt ist, wie z. B. Trab, Galopp oder Schlendern
- mit einer Geschwindigkeit, die die eines Tieres im Abstand von mehr als 6 km / h übersteigt
- mit einem Gesamtgewicht von mehr als 240 kg
- Verwendung auf Straßen, die unansehnlich sind, unkontrolliert mit Spurrillen, Steinen oder Wurzeln, die übermäßige Arbeit der
Räder verursachen
- etc. ... (diese Liste ist unerschöpflich)
e) Die vom Hersteller übernommene Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Folgen normaler Abnutzung (Rei-
fen, Bremsbacken, Abschlepphaken, Kabel, Gurtleder, Kummetleder) schlechte Wartung.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden an den Rädern, die sich aus dem Lösen der Speichenmuttern ergeben.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die aus der ungeeigneten Verwendung von Escargoline resultieren, was zu Schock oder
gewaltsamen Anstrengungen führen kann, deren Folgen sind:
- Verformung der Struktur
- Bruch einer Schweißnaht
- verzerrtes Rad
- Flansche der deformierten oszillierenden Arme
- Entfernen von Bremsleitungen oder Kabeln vom Nottrennsystem - Verformung der Stimmgabel (Single-Block-Trage)
- Zerreißen von Geschirr oder Kummetleder
- etc. ... (diese Liste ist unerschöpflich)
f) Die vom Hersteller übernommene Garantieverpflichtung deckt die folgenden Annahmen nicht ab:
- Schäden durch natürliche Phänomene
- Schäden durch Unfälle
- Schäden beim Transport von Escargoline
g) Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Farbe.
h) Die Garantie erstreckt sich nicht auf alle Kosten, Schäden oder Betriebsverluste, die sich aus der Immobilisierung und Ni-
chtverfügbarkeit von Escargoline-Fahrzeugen
oder deren etwaigen immateriellen und finanziellen Folgen ergeben.
Umsetzung der Garantie
Um die Garantie zu implementieren, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E- Mail. Ein Foto des Schadens, der der E-Mail
beigefügt ist, wird begrüßt.