2.6 Sicherheitsmindestabstände (Brennbare Werkstoffe :
0.2m
Mind.
2m
BEHEIZTE FLÄCHE
(*) Bei einem Schrägstellung „S" oder einer Neigung „N" zwischen 20° und 35°, A=0.6m.
Sollten die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, muß ein Thermoschutz
angebracht werden.
2.7 Positionieren der Infrarotstrahler
in allen Fällen :
die Neigung "S" muß mindestens 20° sein
oder der Abhang "N" muß mindestens 10° sein
Die für Ihre Installation vorgeschriebenen Werte "N" und "S" sind auf dem SBM-Montageplan
angegeben. Dieser wurde der kundenspezifischen Studie beigelegt (falls durchgeführt).
im Falle eines Abhanges "N", setzen Sie immer die Gaseingang in niedriger Position zu
Seitliche Schrägstellung "S".
Neigung in Längsstellung "N".
N = 10 → 35°
HINWEIS : Die Werte S=0° und N=10° bzw. S=10° und N=0° entsprechen der Vertikale.
Mind.
BEHEIZTE FLÄCHE
1m
Mind.
A (*)
N = 0°
S = 20 → 35°
S = 0°
= 70°C)
max
Mind. 1m
Gaseingang
IN GESENKTER LAGE
10