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KONVEKTA FR4 Bedienungsanleitung Seite 38

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8 8 8 8 . . . . Sachmängelhaftung
Sachmängelhaftung
Sachmängelhaftung
Sachmängelhaftung
Veränderungen am Kühlausbau und der Transportkühlanlage, insbeson-
dere Reparaturen, gleichgültig, ob sie vom Eigentümer, Benutzer oder in
deren Auftrag von Dritten vorgenommen werden, stellen Eingriffe in das
System dar, die Konvekta von der Sachmängelhaftung entbindet.
Werden Teile eingebaut oder Veränderungen vorgenommen, die nicht
von Konvekta zugelassen oder freigegeben sind, ist Konvekta ebenfalls
von der Sachmängelhaftung entbunden.
Arbeiten an Ausbau und Kühlung dürfen nur von autorisierten KON-
VEKTA Service Station
Die Ableistung von Sachmängelhaftungsarbeiten verlängert nicht die Dau-
er der Sachmängelhaftung!
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB).
Wenn der Fahrzeugbesitzer Sachmängelhaftungsleistungen in Anspruch
nehmen will, hat er das ausgefüllte Wartungsheft vorzulegen, mit dem
Nachweis über die Ausführung der vorgeschriebenen Wartungsmaßnah-
men.
1.
Siehe Handbuch „KONVEKTA Service Stations".
1
und deren Fachpersonal vorgenommen werden.
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