Die Gewährleistung bezieht sich nicht:
auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere
Gewalt entstehen,
auf alle Teile des Fahrrades, die einem funktionsbedingten
Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produkti-ons-
oder Materialfehler handelt,
auf Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelnde Pfle-
ge und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Um-
bauten oder Austausch von Teilen entstehen,
auf nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der Über-gabe
nicht zum Lieferumfang des Produktes gehören oder Schäden,
die durch nichtfachmännische Montage dieser Anbauten ent-
stehen,
auf Schäden, die aufgrund von Oxidation, Korrosion und Um-
welteinflüssen hervorgerufen werden.
Berechtige Gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt,
der reklamierte Schaden oder Fehler zum Zeitpunkt der Über-
gabe an den Kunden bereits vorhanden war,
der Schaden oder Fehler ursächlich dadurch entstanden ist,
dass eine bestimmungsgemäße Freigabe der Schachner
GmbH erfolgte.
Die Gewährleistung umfasst die notwendigen Ersatzteile. Wei-
tergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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