2 Gewährleistung
Gemäß dem seit 1. Jänner 2002 gültigen europäischen Gewähr-
leistungsrecht steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistung
von 2 Jahren zu. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe des Bausatzes. Zum Nachweis des Kauf- bzw. Über-
gabedatums heben Sie die Rechnung für die Dauer der Gewähr-
leistung auf. Werden Ersatzteile im Rahmen eines Gewährleis-
tungsfalles eingebaut, wird die Frist nicht zusätzlich verlängert.
Die Gewährleistung für Akkus beträgt ½ Jahr, da es
sich hierbei um Verschleißartikel handelt. Wir bieten
Ihnen noch ein weiteres ½ Jahr Garantie für unsere
hochwertigen Akkus an.
Es ist nur möglich, eine Garantieabwicklung zu ge-
währleisten, wenn der Akku mit dem entsprechenden
Verkaufsbeleg eingereicht wird.
Für Akkus, die längere Zeit nicht verkauft werden,
muss eine regelmäßige Ladung sichergestellt werden.
Sollte dies nicht geschehen, besteht kein Anspruch auf
Gewährleistung.
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