• DIN EN 12975
Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile-
Kollektoren
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Prüfverfahren
• DIN EN 12976
Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile -
Kundenspezifisch gefertigte Anlagen
• DIN V EN 12977
Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile –
Vorgefertigte Anlagen
• DIN VDE 0100
Errichten elektrischer Betriebsmittel
• DIN VDE 0100-737
Errichten von Niederspannungsanlagen - feuchte und
nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
• DIN VDE 0105-100
Betrieb von elektrischen Anlagen
• DIN VDE 0185-1, DIN 57185-1
Blitzschutzanlage, Allgemeines für das Errichten
• DIN VDE 0190
Einbeziehung von Gas- und Wasserleitungen in den
Hauptpotentialausgleich
• VDE 0855-1, DIN 57855-1
Errichtung und Betrieb (Erdung) von Antennenanlagen
• VDI 6002
Solare Trinkwassererwärmung
• AVB WasV
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Wasser
• DVGW W 551
Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen,
technische Massnahmen zur Verminderung des
Legionellenwachstums
Technische Änderungen vorbehalten.
83090400bDE – Original
© ait-deutschland GmbH
Bestimmungsgemässer Einsatz
Die Anlage ist ausschliesslich bestimmungsgemäss einzu-
setzen. Das heisst:
•
zur Brauchwarmwasserbereitung
•
zur Heizungsunterstützung.
•
zur Schwimmbadheizungsunterstützung.
Das Gerät darf nur innerhalb seiner technischen Para-
meter betrieben werden.
Unter Beach tung der Umgebungsbedingungen, Einsatz-
grenzen und der geltenden Vorschriften kann jede Solar-
anlage in neu errichtete oder in beste hende Heizungsan-
lagen integriert werden.
Übersicht „Technische Daten"
Haftungsausschluss
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht-
bestimmungsgemässen Einsatz die Anlage entstehen.
Die Haftung des Herstellers erlischt ferner:
•
wenn Arbeiten an der Anlage und seinen Kompo-
nenten entgegen den Massgaben dieser Betriebs-
anleitung ausgeführt werden.
•
wenn Arbeiten an der Anlage und seinen Kompo-
nenten unsachgemäss ausgeführt werden.
•
wenn Arbeiten an der Anlage ausgeführt werden,
die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben
sind, und diese Arbeiten nicht ausdrücklich vom
Hersteller schriftlich genehmigt worden sind.
•
wenn die Anlage oder Komponenten im Gerät
ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des
Herstellers verändert, um- oder ausgebaut wer-
den.
•
Für Schäden durch bauseitige Schneeräumung
oder Enteisung wird nicht gehaftet.
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