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Jvc Software Lizenzvereinbarung - JVC MP-XP3210DE Bedienungsanleitung

Mobile mini note pc
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JVC SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG

Vielen Dank für den Kauf des JVC Mobile mini note PC (der "Mobile PC").
Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung bevor Sie den Mobile PC oder die beigefügte bzw. bereits
installierte JVC Original-Software benutzen. Sofern Sie diese Lizenzvereinbarung nicht
anerkennen, geben Sie bitte die JVC Original-Software an den Händler zurück von dem Sie
diese gekauft haben. Durch die Benutzung der installierten Software oder durch öffnen der
beigefügten Software erkennen Sie diese Lizenzvereinbarung an.
JVC gestattet für diesen Mobile PC unter folgenden Bedingungen die Nutzung der bereits
installierten bzw. beigefügten JVC Original-Software.
Eigentumsrecht
Das intellektuelle Eigentum sowie die Urheberrechte der bereits installierten bzw. beigefügten JVC
Original-Software, der beigefügten Handbücher sowie aller damit verbundenen Dokumente gehören
uneingeschränkt der Firma Victor Company of Japan und den evtl. anderen Lizenzgebern und ist
durch nationale Gesetze für Urheberrechte und andere anwendbare Gesetze geschützt.
Es ist nicht erlaubt Kopien, mit der Ausnahme von Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch, zu
erstellen.
Nutzungsgenehmigung
Sie erhalten die Genehmigung, die JVC Original-Software gemäss der nachstehenden
Lizenzvereinbarung zu benutzen.
Die Nutzung der Software ist ausschließlich mit diesem Mobile PC gestattet und darf nicht für
andere Zwecke benutzt werden.
Die Erstellung von Kopien dieser Software, mit der Ausnahme von Sicherungskopien für den eigenen
Gebrauch, ist ausdrücklich untersagt.
Es ist nicht gestattet, die Software zu kopieren, in irgendeiner Form technisch oder inhaltlich zu
verändern, zu modifizieren oder in Teilen für andere Zwecke zu benutzen.
Es ist untersagt, die Software zu verleihen oder zu vermieten oder eine Lizenz für die Nutzung
durch Dritte zu erteilen.
Weitergabe
Im Falle der Weitergabe des Mobile PC geht auch die Nutzungsgenehmigung mit der Übergabe
der JVC Original-Software, der Handbücher und der gesamten damit verbundenen Dokumente
sowie der evtl. vorhandenen Sicherungskopien an den Dritten über. Voraussetzung ist, dass der
Dritte diese JVC Software Lizenzvereinbarung anerkennt und beachtet.
Diese Lizenzvereinbarung wird mit der Weitergabe des Mobile PC, der Handbücher und der damit
verbundenen Dokumente seitens des Dritten akzeptiert.
Haftungsbegrenzung
JVC übernimmt nur die gesetzliche Gewährleistung für diese Software und nur im Rahmen der
vorgesehenen Nutzung mit dem Mobile PC.
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DE

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