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Endverbraucher Lizenzvereinbarung - JVC MP-XP3210DE Bedienungsanleitung

Mobile mini note pc
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DE

ENDVERBRAUCHER LIZENZVEREINBARUNG

Wichtig:
Bitte lesen Sie diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") sorgfältig durch, bevor Sie die
G.726-Decoder-Software auf dem Mobile PC installieren oder benutzen. Das Nutzungsrecht für diese
Software wurde Ihnen von der Firma Victor Company of Japan, Limited („JVC") nur unter der Bedingung
erteilt, dass Sie die nachstehende Vereinbarung akzeptieren. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen nicht
einverstanden, ist Ihnen die Installation dieser Software nicht gestattet. MIT DER INSTALLATION ODER
BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BEDINGUNGEN AN. Diese Bedingungen
gelten auch für alles Material, mögliche Veränderungen, Verbesserungen und Erneuerung dieser Software.
Urheberrecht
Sie bestätigen, dass alle Urheberrechte und intellektuelle Eigentumsrechte an der Software das Eigentum
der Firma Sharp Corporation, ein japanisches Unternehmen, sind und dort verbleiben. JVC ist der
bevollmächtigte Lizenznehmer der Firma Sharp Corporation mit dem Recht, die Software herzustellen, zu
benutzen und zu verteilen. Die Software ist nach dem Urheberrechts-gesetz und anderer Vorschriften in
Japan und anderen Ländern geschützt. Die Software muss in gleicher Weise wie jede durch Urheberrecht
geschützte Ware in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Vorschriften und anderen Bestimmungen genutzt
werden.
Nutzungsbewilligung
Im Einvernehmen mit dieser Vereinbarung gewährt Ihnen JVC ein nicht exklusives Recht zur Nutzung
dieser Software.
Die Installation und Nutzung dieser Software ist nur in Verbindung mit diesem Mobile PC gestattet.
Es ist nicht erlaubt Kopien, mit der Ausnahme von Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch, zu
erstellen.
Einschränkungen
Es ist untersagt, die Software zu kopieren, in irgendeiner Form technisch oder inhaltlich zu verändern, zu
modifizieren oder in Teilen für andere Zwecke zu benutzen.
Es ist untersagt, die Software zu verleihen oder zu vermieten oder eine Lizenz für die Nutzung durch Dritte
zu erteilen.
Es ist nicht gestattet, die Vermerke des Urheberrechts und des intellektuellen Eigentums von der Software
zu entfernen.
Die Software darf weder im Original noch als Kopie an einen Dritten übergeben bzw. übertragen werden,
es sei denn, dass diese Vereinbarung als Rechtsnachfolger vom Übernehmer akzeptiert wird und an die
gleichen Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden ist. Die ursprüngliche Lizenz wird dadurch annulliert.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für dieser Software und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung
mit dem Mobile PC.
Eine Haftung durch fehlerhafte Software über die gesetzliche Gewährleistung hinaus wird ausdrücklich
ausgeschlossen.

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