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Gewährleistungs- Und Garantiebestimmungen - Echo ES-400HOPRO-04 Bedienungsanleitung

Laub- und abfallsauger
Inhaltsverzeichnis

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Bedienungsanleitung ES-400
Verehrter Kunde !
Sie haben sich zum Kauf eines ECHO-Motorgerätes ent-
schieden und damit einen qualitativ hochwertigen und
zuverlässigen Helfer für ihre Arbeiten erworben. Damit sie
lange Freude an dem Gerät haben, ist es zwingend
notwendig die Maschine nur nach dem bestimmungsge-
mäßen Verwendungszweck einzusetzen und regelmäßi-
ge Wartungs- und Inspektionsarbeiten vorzunehmen. Min-
destens 1 x jährlich muss das Gerät von einer autorisierten
ECHO Werkstatt gewartet werden. Wir weisen ausdrück-
lich darauf hin, dass trotzdem noch manche Teile dieses
Gerätes einem normalen Verschleiß unterliegen und des-
halb ausgetauscht werden müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Dieser Laub- und Abfallsauger darf ausschließlich zum
Saugen von Laub, Gras, Sägespänen, Papier und anderen
Abfällen verwendet werden, solange es sich um Materialien
mit geringer Dichte und weicher Struktur handelt. Für den
Saugbetrieb ist die Montage des Fangsackes zwingend
vorgeschrieben. Das Saugen von heißen oder brennenden
Materialien ist ebenso strengstens untersagt, wie das
Saugen von entzündlichen Flüssigkeiten, da dies zu schwe-
ren Verletzungen führen kann. Moderne, ergonomisch
geformte Griffe sorgen dafür, dass das Gerät gut und sicher
gehandhabt werden kann. Wer das erste Mal mit einem
Laubsauger
arbeitet, muß sich vom Verkäufer genau
einweisen lassen, bzw. an einem Fachlehrgang teilneh-
men. Saugrohre niemals auf Menschen oder Tiere richten.
Das Gerät ist zum Betrieb mit dem von der Fa. ECHO
angebotenen Zubehör ausgelegt. Es ist gefährlich und
deshalb strikt untersagt den Laubsauger für andere Zwek-
ke zu benutzen.
Garantiebedingungen der Fa. ECHO Motorgeräte
Die folgenden Garantiebedingungen sind eine freiwillige
zusätzliche Leistung der Fa. ECHO Motorgeräte, die der
Kunde den Ausführungen entsprechend in Anspruch neh-
men kann. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden
gegenüber seinem Vertragspartner, dem autorisierten
ECHO-Fachhändler, bleiben durch die genannten Garantie-
leistungen unberührt. Er kann diese Gewährleistungsan-
sprüche geltend machen, ohne die Garantiebedingungen
zu beachten.
1. Die Fa. ECHO Motorgeräte behält sich immer das
Recht vor zur Abwicklung des Garantieanspruchs
Dritte, insbesondere autorisierte ECHO-Vertragswerk-
stätten einzuschalten. Entscheidungsbefugt über ei-
nen Garantieanspruch bleibt aber die Fa. ECHO Motor-
geräte.
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen
für ECHO- Motorgeräte
2. Bei ausschließlich privater Nutzung des ECHO Pro-
duktes beträgt die Garantiezeit 24 Monate. Bei auch
gewerblicher oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
3. Die Garantiefrist beginnt mit dem erstmaligen Kauf,
nachgewiesen mit einem maschinell gedruckten Be-
leg, der in der Buchhaltung des Händlers registriert
wurde. Bei einem Weiterverkauf durch den Kunden
beginnt die Garantiefrist nicht von neuem. Werden
Arbeiten im Rahmen der Garantie durchgeführt, insbe-
sondere der Austausch von Teilen, so hat dies keinen
neuen Beginn der Garantiefrist zur Folge.
4. Die Garantieleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die
auf Material- oder Herstellungsfehler, sowie auf die
Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzu-
führen sind. Der Anspruch ist beim autorisierten ECHO-
Fachhändler geltend zu machen. Die in der Gebrauchs-
anleitung aufgeführten Wartungs- und Pflegearbeiten
gehen zu Lasten des Eigentümers.
5. Garantieansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
d.h. Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferungen be-
schränkt.
6. Wird die Fa. ECHO Motorgeräte aufgrund der Garantie
in Anspruch genommen, dann ist die Fa. ECHO be-
müht den autorisierten Fachhändler mit den notwendi-
gen Ersatzteilen schnellstmöglich zu beliefern. Ein
Anspruch des Kunden auf sofortige Lieferung ist ausge-
schlossen. Ausdrücklich betonen wir, dass eine verzö-
gerte Lieferung keinen Anspruch auf Schadenersatzfor-
derung gegen die Fa. ECHO Motorgeräte begründet.
Außerdem führt diese auch nicht zur Verlängerung der
Garantiezeit. Im übrigen weisen wir ausdrücklich darauf
hin, dass gesetzliche Schadenersatzansprüche des
Kunden gegen den Verkäufer wegen zu später Ausfüh-
rung von Gewährleistungsansprüchen davon unberührt
bleiben.
7. Ausschluß von der Gewährleistung
7a.Von der Garantieleistung ausgenommen sind Schäden
die infolge unsachgemäßer Bedienung und unsachge-
mäßer Reparatur durch Dritte, wegen mangelhafter
Pflege und Wartung oder wegen falschem Gebrauch
entstanden sind. Des weiteren sind Beschädigungen
durch Fremdeinwirkungen und/oder Fremdkörper so-
wie Versand- und Transportkosten von der Garantie
ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Garantiean-
spruch ist der Nachweis einer jährlichen sachgerech-
ten Inspektion bei einer autorisierten ECHO-Werkstatt.
7b.Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Motor-
gerätes unterliegen wesentliche Teile einem normalen
Verschleiß und der natürlichen Alterung. Diese Teile
müssen je nach Art und Dauer der Nutzung rechtzeitig
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