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Grundlegende Hinweise; Zweckbestimmung; Bestimmungsgemäße Verwendung - KERN MTA 400K-1M Betriebsanleitung

Medizinische stehhilfewaage
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6 Grundlegende Hinweise

Gemäß Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen für nachfolgende
Zwecke geeicht sein. Artikel 1, Absatz 4. „Bestimmung der Masse
bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus
Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Be-
handlung."

6.1 Zweckbestimmung

Indikation  Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkunde.
 Verwendung als „nichtselbsttätige Waage", d.h. die Person
Kontraindikaton  Es ist keine Kontraindikation bekannt
6.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Waage dient zum Bestimmen des Gewichts von Personen im Stehen, in medi-
zinischen Behandlungsräumen. Die Waage ist geeignet zur Erkennung, Verhütung
und Überwachung von Krankheiten.
Bei Personenwaagen sollte sich die zu wiegende Person vorsichtig und mittig auf die
Wägeplatte aufstellen und ruhig stehen bleiben.
Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.
Die Waage ist für Dauerbetrieb ausgelegt.
Die Wägeplattform darf nur durch Personen betreten werden, die
sicher mit beiden Füssen auf der Wägeplattform stehen können.
Die Waage ist vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabung ver-
traute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
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PK Elektronik Vertriebs GmbH, E-Mail: info@pkelektronik.com, Internet: www.pkelektronik.com
stellt sich vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte. Nach Errei-
chen eines stabilen Anzeigewertes kann der Gewichtswert
abgelesen werden.
MTA-M-BA-d-1612

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