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WEPA Topitec Bedienungsanleitung Seite 6

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1.2 Bestimmungsgemäße verwendung
• Das TOPITEC
®
Pulver-Mischsystem dient zur Herstellung von Pulver- oder
Granulatmischungen für die rezepturmäßige Herstellung in Apotheken.
• Das TOPITEC
®
Pulver-Mischsystem wurde ausschließlich für die gewerb liche Nutz ung ent-
wickelt, kon stru iert und gebaut. Eine private Nutzung dieses Systems wird ausgeschlossen.
• Das TOPITEC
Pulver-Mischsystem ist nicht geeignet zum Betrieb mit ex plosions fähigen
®
Dämpfen oder Stäu ben (ATEX; beachten Sie die Sich erheitsblätter) oder zum Betrieb
innerhalb einer betreiber seitigen ATEX–Zone.
6
TOPITEC
®
PULVER-MISCHSYSTEM | 07-2014
Gefahr
Das Mischsystem wurde ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck
bestimmt. Eine andere, darüber hinausgehende Benutz ung oder ein
Umbau des Mischsystems ohne schriftliche Absprache mit dem Hersteller
gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko
trägt allein der Betreiber. Das Mischsystem darf erst in Betrieb genommen
werden, wenn sichergestellt ist, dass alle Sicherheitseinrichtungen
eingebaut und funktionsfähig sind.
hinweis
Produkte bei denen explosionsgefährliche Staub- / Luftgemische entstehen
können, dürfen mit diesem Mischsystem nicht verarbeitet werden!
Dieses Pulver-Mischsystem und das für den Betrieb erforderliche
TOPITEC
®
Mischsystem (Modelle AUTOMATIC oder TOUCH) erfüllen
keine ATEX–Voraussetzungen und sind nicht für den Betrieb in
explosionsgefährdender Umgebung vorgesehen.
Gefahr
Durch das Mischen kann es während (bei nicht korrekt verschlossenem
Mischgefäß) oder durch das Öffnen des Mischgefäßes unmittelbar nach
dem Mischvorgang ggf. zu einer Staubentwicklung kommen. Achten Sie
darauf, dass die Mischgefäße stets dicht verschlossen sind. Nach Programm-
ende bitte die Mischgefäße ca. 1 Minute geschlossen halten und erst nach
dieser Zeitspanne öffnen. Insbesondere bei der Verarbeitung von Gefahr-
stoffen sollte das Einatmen feinster Partikelstäube vermieden werden; das
Tragen von geeigneter Schutzbekleidung (Handschuhe, Mundschutz, Schutz-
brille) ist entsprechend der Gefahrstoff-Verordnung zu berücksichtigen.

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