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Besonderheiten E-Rad 45 Km/H; Eg-Übereinstimmungsbescheinigung Für; E-Räder 45 Km/H - Bosch EXCELSIOR E-RAD Gebrauchsanleitung

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Hinweise zum E-Rad
• Fahren Sie entsprechend umsichtig Bedenken Sie, dass
sich andere Verkehrsteilnehmer auf die höhere Geschwin-
digkeit des E-Rades einstellen müssen.
Insbesondere das Fahr- und Bremsverhalten sowie der Um-
gang mit Akku und Ladegerät erfordern einen angemessenen
Sachverstand
• Machen Sie sich mit den Eigenschaften Ihres E-Rades
vertraut, auch wenn Sie schon erste Erfahrungen mit elek-
trisch unterstützten Fahrrädern besitzen (siehe Abschnitt
„Die erste Fahrt" auf Seite 26).
6.2 Besonderheiten e-rad 45 km/h
E-Räder 45 km/h sind Fahrzeuge mit elektrischem Hilfsmotor, der,
wenn Sie in die Pedale treten, eine Unterstützung bis maximal
45 km/h liefert. Außerdem ist je nach Modell auch ein rein elektri-
scher Betrieb bis maximal 18 km/h möglich.
E-Räder 45 km/h werden in einigen Ländern als Kraftfahrzeuge
eingestuft. Informieren Sie sich über die landesspezifischen und
regionalen Vorschriften und die Einstufung in Ihrem Land, z B
beim Ministerium für Verkehr.
Nehmen Sie keine baulichen Veränderungen vor
Verwenden Sie nur original Ersatzteile z B Reifen
Verwenden Sie nur zugelassenes Zubehör.
Beachten Sie landesspezifische und regionale Abweichungen
hinsichtlich:
Mindestalter für die Benutzung der E-Räder 45 km/h
Fahrerlaubnis
Versicherungspflicht und ggf. Zulassungspflicht
Betriebserlaubnis
Helmpflicht
Vorgaben zur Rad-, Wald- und Forstwegbenutzung
6.3  eG-Übereinstimmungs-
bescheinigung für e-räder 45 km/h
CoC – Certificate of Conformity = Übereinstimmungs-
bescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem E-Räder 45 km/h beigefügt und eindeu-
tig diesem einen E-Rad zugeordnet Mit dem CoC wird bestä-
tigt, dass das E-Rad dem genehmigten Typ entspricht Das CoC
benötigen Sie, um Ihr E-Rad zu versichern und ggf zuzulassen
Informieren Sie sich vor der ersten Fahrt zu landesspezifischen
und regionalen Vorschriften
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf Sie benötigen es, um das
E-Rad zu versichern Auch bei einem evtl Weiterverkauf des
E-Rades wird der Käufer das CoC verlangen Eine nachträgliche
Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und
nicht unwesentlichen Kosten verbunden
Nicht EU-Länder:
In Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nicht sicherge-
stellt, dass die mitgelieferte EG-Übereinstimmungsbescheinigung
ausreichend ist So ist z B. für die Schweiz eine eigene Typge-
nehmigung und ein Fahrzeugausweis notwendig
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