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GARANTIE

Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des
Lieferscheines. Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der
Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder
Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung und/oder Austausch der
defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch Umtausch in einen
gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine
derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß behandelt und
gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung
für eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine
Garantie kann übernommen werden für Teile, die einer natürlichen
Abnützung unterliegen bzw. bei Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte
Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch andere äußere
Einwirkungen oder auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Im
Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bzw. unter Angabe
des Datums, an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter genauer
Beschreibung der Mängel und gut verpackt - möglichst im Originalkarton -
direkt an die nachstehende Servicezentrale zu senden:
Silva-Schneider Handelsges.m.b.H.
Gewerbeparkstraße 7
A-5081 Anif
Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers (Generalimporteurs), für
die es weder inhaltliche noch formale Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen
aber nur einen Teil der Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in
der Regel für alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel, die zum
Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet sich immer
gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels kostenlos (für den
Konsumenten) durchführen beziehungsweise veranlassen muss.
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