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BEDIENUNGSANLEITUNG Wir danken Ihnen für das erwiesene Vertrauen Mit dem LISTENER V1 haben Sie ein Produkt aus unserem Angebot erworben, welches Ihnen über viele Jahre hinaus treue Dienste leisten wird. Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor der erstmaligen Verwendung des LISTENER V1 genau durch.
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Einbruchs. Die beim gewaltsamen Eindringen in das überwachte Objekt durch ein Fenster oder eine Tür entstehenden Schwingungen werden von einem Mikrophon im LISTENER V1 erfasst. Diese Frequenzen liegen in einem Bereich unter 20 Hertz und werden vom menschlichen Ohr nicht mehr wahrgenommen. Wird an einer Tür oder einem Fenster gehebelt oder eine Scheibe eingeschlagen, werden...
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EINSTELLUNGEN Wir empfehlen, das Gerät etwa in der Mitte der abzusichernden Räumlichkeit einzubauen (siehe Abb. 1) und die Empfindlichkeit des LISTENER V1 so einzustellen, dass eine möglichst kleine Reglereinstellung für alle gut zugänglichen Einbruchsstellen ausreichenden Schutz bietet. Um dies auszuführen, schliessen Sie alle Aussentüren und Fenster und legen die Alarmanlage auf eine harte Unterlage (nicht auf einen Teppichboden) unmittelbar an der Stelle, an der sie später angebracht werden soll.
Sie mit einem 6 mm - Bohrer die beiden Löcher und fügen die beiden mitgelieferten Dübel in die Löcher ein. Schrauben Sie nun den LISTENER V1 an der Wand fest. Bringen Sie anschliessend das Gehäuse wieder an und drehen die vier Schrauben fest.
FEHLERSUCHTABELLE Für den Fall, dass Sie Schwierigkeiten mit Ihrem LISTENER V1 haben sollten - was wir natürlich nicht hoffen -, sehen Sie bitte zuerst im folgenden Leitfaden nach, bevor Sie sich direkt an Ihren Fachhändler oder an uns wenden. Problem 1 Das Licht leuchtet nicht auf, wenn der Schlüsselschalter in Betriebsstellung gebracht...
GARANTIE Die Garantiezeit für den LISTENER V1 beträgt 2 Jahre, gerechnet vom Tag des Kaufes. Die Garantie wird unter folgenden Bedingungen gewährt: Defekte Geräte, deren Mängel auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, werden innerhalb der Garantiezeit ersetzt. Reklamationen sind dabei unmittelbar nach Feststellung des Mangels anzuzeigen.